Pflegerin mit einer betreuten Seniorin (Symbolbild).
Dienstag, 25.01.2022 17:21 von | Aufrufe: 297

Pflegeverbände warnen wegen Impfpflicht vor Zusammenbruch der Pflege

Pflegerin mit einer betreuten Seniorin (Symbolbild). © Halfpoint / iStock / Getty Images Plus / Getty Images http://www.gettyimages.de/

BERLIN (dpa-AFX) - Pflegeverbände haben im Hinblick auf die geplante Einführung der Impfpflicht für Mitarbeiter von Kliniken, Altenheimen oder Arztpraxen Mitte März vor einem Zusammenbruch der pflegerischen Versorgung gewarnt. "Wenn nach dem Einsetzen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht Pflegekräfte mit Betretungsverboten belegt werden, droht die pflegerische Versorgung in besonders stark von der Pandemie betroffenen Bundesländern zusammenzubrechen", teilten der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) und der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) am Dienstag in Berlin mit.

Die Bundesländer müssten "nun schnell konkrete Maßnahmen ergreifen, um die pflegerische Versorgung über den 15. März 2022 hinaus zu sichern". Mit den Einrichtungsträgern müssten Notfallpläne entwickelt, Unterstützung - zum Beispiel durch die Bundeswehr - organisiert und Möglichkeiten geschaffen werden, um den Personaleinsatz auf die Ausnahmesituation abzustimmen. Dazu sei es notwendig, kurzfristig besondere Krisenstäbe unter Einbeziehung der Einrichtungen, Heimaufsichten, Gesundheitsämter sowie Pflegekassen einzurichten./trö/DP/nas


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News