Start eines Space Shuttle (Symbolbild).
Freitag, 30.08.2019 15:02 von | Aufrufe: 588

OHB entwickelt kleine Trägerrakete - Erstflug Ende 2021 geplant

Start eines Space Shuttle (Symbolbild). pixabay.com / CC0

BREMEN (dpa-AFX) - Der Bremer Satellitenbauer OHB (OHB Aktie) steht vor dem Bau einer eigenen kleinen Trägerrakete, eines sogenannten Mini-Launchers. Erste Tests wesentlicher Subsystemen wie einer Turbopumpe seien bereits erfolgreich abgeschlossen und der Erstflug sei für Ende 2021 geplant, sagte OHB-Sprecher Günther Hörbst. Zuvor hatte der "Weser-Kurier" darüber berichtet.

Der Markt für den Transport kleiner Satelliten in den Weltraum werde bis 2030 weiter stark wachsen, erwartet das Unternehmen. Gerade für kleine Nutzlasten seien große Trägerraketen aber oft zu teuer. Verantwortlich für die Entwicklung ist die OHB-Tochter Rocket Factory Augsburg (RFA), die nach einer einjährigen Aufbauarbeit über 35 hoch qualifizierte Mitarbeiter verfüge. Deren Ziel sei die Entwicklung einer kostengünstigen Rakete, die gleichzeitig eine hohe Zuverlässigkeit besitze.

Aufgrund der erwarteten steigenden Nachfrage nach dem Transport kleiner Nutzlasten sieht OHB die Marktaussichten für einen "Mini-Launcher" positiv, insbesondere weil der Konzern selber an mehreren Standorten solche kleinen Satelliten entwickelt und baut. Geplant ist zunächst ein Angebot als Gesamtpaket, auf das OHB-Kunden zurückgreifen können. Zu Details wie der Größe der Trägerrakete, dem Startort oder zu einer möglichen Serienfertigung teilte OHB zunächst nichts mit./hr/DP/nas


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

43,20
-0,23%
OHB SE Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur OHB SE Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News