Die globale Hauptverwaltung von General Motors in Detroit, Michigan.
Montag, 24.04.2017 17:05 von | Aufrufe: 357

Oberster US-Gerichtshof lässt General Motors in Berufung abblitzen

Die globale Hauptverwaltung von General Motors in Detroit, Michigan. © RiverNorthPhotography / iStock Unreleased / Getty Images Plus / Getty Images https://www.gettyimages.de/

WASHINGTON (dpa-AFX) - Im Skandal um defekte Zündschlösser hat der oberste US-Gerichtshof den Einspruch des Autobauers General Motors (General Motors Aktie) (GM) gegen ein Urteil abgewiesen. Der Entscheid eines Berufungsgerichts bleibt damit bestehen. Dieses hatte geurteilt, dass die Insolvenz von GM nach der Finanzkrise 2009 den Konzern nicht vor Ansprüchen aus der Zeit davor schützt. Die Richter am US Supreme Court machten damit am Montag in Washington den Weg frei für möglicherweise milliardenschwere Schadenersatzforderungen gegen den Konzern.

GM hatte zugegeben, seit 2005 von einem Defekt bei verbauten Zündschlössern gewusst und das von 2012 bis 2014 vor Behörden verheimlicht zu haben. Der Defekt an Zündschlössern wird mit über hundert Todesfällen in Verbindung gebracht./men/stw/tos


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