Zeitungsständer (Symbolbild).
Donnerstag, 18.10.2018 22:25 von | Aufrufe: 436

Neuregelung für Nachforderungen bei Netzentgelten

Zeitungsständer (Symbolbild). © Global_Pics / iStock Unreleased / Getty Images

BERLIN (dpa-AFX) - Im Streit um die Netzentgelte ihrer Konkurrenten werden große Telekommunikationsunternehmen besser gestellt. Künftig sind nur noch kleine und mittlere Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 100 Millionen Euro vor Nachzahlungsforderungen der großen Konzerne geschützt. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstagabend eine entsprechende Reform und setzte damit ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016 um.

Dominante Anbieter und Netzbetreiber wie die Deutsche Telekom (Deutsche Telekom Aktie) kassieren von ihren Mitbewerbern Entgelte für den Zugang zu bestimmten Leistungen - etwa im Festnetz für die "letzte Meile" zum Telefonanschluss des Kunden oder im Mobilfunk für die Durchleitung von Telefonaten und Daten. Die Höhe der fälligen Zahlungen legt die Bundesnetzagentur fest. Korrigiert ein Gericht diese Summe nach oben, war es zum Schutz der Wettbewerber bislang nicht möglich, das Geld nachträglich einzutreiben. Diese Schutzfunktion fällt nun aber weg, wenn die Nachforderung an ein Unternehmen geht, das jährlich mehr als 100 Millionen Euro Umsatz macht.

Netzbetreiber wie Telekom, Vodafone und Telefonica waren gegen die bisherige Regelung vor das Verfassungsgericht gezogen und hatten dort Recht bekommen. Die Karlsruher Richter entschieden, dass finanzstarke Konkurrenten nicht auf den bisherigen Schutz angewiesen seien, und verpflichteten die Politik zu der nun vollzogenen Gesetzesänderung./ax/DP/he


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

21,72
-0,23%
Deutsche Telekom Realtime-Chart
4,109
+0,12%
Telefonica Realtime-Chart
Telefonica Deutschland Holding Realtime-Chart
0,8088
-0,07%
Vodafone Group Plc. Realtime-Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Deutsche Telekom Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News