Wenn es nach dem Willen von SPD-Vize Schäfer-Gümbel geht, soll das Eigentum von Hartz-IV-Empfängern künftig verschont bleiben.
Empfänger von Hartz-IV-Leistungen sollten nach dem Willen des SPD-Vizevorsitzenden Thorsten Schäfer-Gümbel ihr komplettes Vermögen behalten können. „Die Betroffenen müssen das Erarbeitete behalten dürfen – sei es ein Haus, eine Wohnung oder sonstiges Eigentum“, sagte er dem Berliner „Tagesspiegel“.
Bislang müssen Hartz-IV-Empfänger zunächst ihr eigenes Vermögen einsetzen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Erst dann können sie die Grundsicherung in Anspruch nehmen.
Pro Lebensjahr steht volljährigen Betroffenen allerdings ein Freibetrag von 150 Euro zu. Dieses Schonvermögen ist auf maximal 10.050 Euro begrenzt. Hinzu kommen weitere Freibeträge etwa für Altersvorsorge und Kinderbetreuung.
In den vergangenen Wochen wird innerhalb der SPD hitzig über das Hartz-IV-System diskutiert. Arbeitsminister Heil verspricht das, was im Koalitionsvertrag steht: einen sozialen Arbeitsmarkt und langfristige Betreuung, damit Langzeitarbeitslose nicht von einer Kurzfristmaßnahme in die nächste gejagt werden und am Ende doch am staatlichen Tropf hängen zu bleiben. „Es geht um das Prinzip, besser Arbeit zu finanzieren als Arbeitslosigkeit“, sagte Heil bei der Vorstellung der Arbeitsmarktdaten Ende März.
So oder ähnlich hatte man das in den Vortagen auch schon von Parteifreunden gehört. Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller begründet damit seine Idee eines solidarischen Grundeinkommens. Arbeitslose sollen sich als Schulhausmeister oder Hausaufgabenbetreuer verdingen und dafür vom Staat 1.500 Euro im Monat erhalten, was etwa dem Mindestlohn entspricht.
Andere SPD-Politiker hatten aber auch über das Ende von Hartz IV philosophiert – jener Erblast von Gerhard Schröders Agenda-Reformen, die die SPD bis heute für ihre niederschmetternden Wahlergebnisse verantwortlich macht.
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