Wenig Kursbewegung zur Stunde bei dem Anteilsschein von Check Point Software (Check Point Software-Aktie). Zuletzt zahlten Investoren für die Aktie 120,07 US-Dollar.
Der heutige Börsentag brachte bislang wenig Kursbewegung bei der Check Point Software-Aktie. Das Papier weist aktuell nur einen geringen Wertanstieg von 0,21 Prozent auf. Gegenüber dem Schlusskurs von gestern gewann es bisher lediglich 25 Cent. Gegenwärtig zahlen Investoren am Aktienmarkt für das Wertpapier 120,07 US-Dollar. Gegenüber dem NASDAQ 100 (NASDAQ 100) liegt das Wertpapier von Check Point Software damit - trotz der nur geringen Veränderung - vorn. Der NASDAQ 100 kommt derzeit nämlich auf 7.562 Punkte. Der NASDAQ 100 notiert damit nahezu unverändert. Für ein neues Allzeithoch müsste die Aktie von Check Point Software noch zulegen. Den bisherigen Höchststand von 120,43 US-Dollar erreichte das Papier am 14. September 2018.
CheckPoint Software Technologies ist eines der führenden Unternehmen im Bereich Internetsicherheit. Die von der Gesellschaft entwickelte Secure Virtuel Networking Architektur (SVN) bildet die Basis für die zuverlässige und vertrauliche Kommunikation im Internet. SVN gewährleistet sichere Business-to-Business Verbindungen in Intranets, Extranets und dem Internet sowie zwischen Netzen, Systemen, Applikationen und Anwendern. Zuletzt hat Check Point Software einen Jahresüberschuss von 803 Mio. US-Dollar in den Büchern stehen. Das Unternehmen hatte Waren und Dienstleistungen im Wert von 1,85 Mrd. US-Dollar umgesetzt.
ARIVA.DE bietet Kursinformationen von allen relevanten Börsen aus aller Welt. Die folgende Tabelle zeigt, für welche Titel sich Nutzerinnen und Nutzer zuletzt auch interessiert haben.
Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base standardisiert erstellt.
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.