Die Wertschätzung für die Monster Beverage-Aktie hat sich an der Börse am Mittwoch kaum geändert. Der jüngste Kurs betrug 61,07 US-Dollar.
Der Kurs der Aktie von Monster Beverage (Monster Beverage Aktie) zeigt sich gegenwärtig kaum verändert im Vergleich zu der letzten Notierung des vorigen Handelstages. Zur Stunde steht lediglich ein Verlust von 0,33 Prozent an der Kurstafel. Das entspricht einer Verbilligung um 20 Cent. Derzeit wird die Aktie am Aktienmarkt mit 61,07 US-Dollar bewertet. Mit dem geringen Kursverlust steht das Wertpapier von Monster Beverage schlechter da als der Gesamtmarkt, gemessen am S&P 500. Dieser notiert aktuell bei 2.596 Punkten. Das entspricht einem Minus von 0,04 Prozent gegenüber der Schlussnotierung vom Vortag. Der heutige Kurs von Monster Beverage ist nicht der höchste in der Börsengeschichte des Wertpapiers. Genau 1,73 US-Dollar mehr wert war das Papier am 14. November 2017.
Monster Beverage ist ein Hersteller und Vermarkter von Energy Drinks und Erfrischungsgetränken wie Eistees, Multivitaminsäften, Limonaden, Wasser und Diätdrinks. Auch „Coffee to go“, der in Getränkedosen vermarktet wird, gehört zum Portfolio. Monster Beverage vertreibt die Getränke unter den Markennamen Monster, Hansens Natural, Peace Tea, Worx Energy und Blue Sky. Bei einem Umsatz von 3,05 Mrd. US-Dollar erwirtschaftete Monster Beverage zuletzt einen Jahresüberschuss von 713 Mio. US-Dollar.
Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base standardisiert erstellt.
Kurzfristig positionieren in Monster Beverage | ||
MB61EX
| Ask: 1,06 | Hebel: 6,18 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.