Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein bedeutsames Urteil zur Datennutzung von Meta für Werbezwecke gefällt. Laut dem Gericht verstößt die unbegrenzte Aggregation und Analyse personenbezogener Daten gegen den Grundsatz der "Datenminimierung" aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für das Geschäftsmodell des Technologieriesen haben. Trotz dieser Nachricht zeigte sich die Meta-Aktie im NASDAQ-Handel zeitweise mit einem Plus von 0,7 Prozent bei 586,70 USD.
Auswirkungen auf das Werbegeschäft
Das Urteil beschränkt Meta künftig in der Nutzung seiner umfangreichen Datensätze für personalisierte Werbung. Experten gehen davon aus, dass nur noch ein Bruchteil des bisherigen Datenpools für Werbezwecke verwendet werden darf. Meta betont jedoch, den Datenschutz ernst zu nehmen und bereits erhebliche Investitionen in diesem Bereich getätigt zu haben. Analysten prognostizieren für die Meta-Aktie ein durchschnittliches Kursziel von 574,29 USD, was das anhaltende Vertrauen in die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens widerspiegelt.
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