Messenger-Dienste werden verschont

Sonntag, 19.02.2017 17:16 von Handelsblatt - Aufrufe: 326

Schlappe für Innenminister de Maizière und sein Maßnahmenpaket zur „Erhöhung der Sicherheit in Deutschland“. Das Wirtschaftsministerium will keine Vorratsdatenspeicherung für Dienste wie WhatsApp oder Skype.

Sie ist eines der Dinge, die Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) immer wieder beschäftigen: die Vorratsdatenspeicherung. Das entsprechende Gesetz verpflichtet klassische Telekommunikationsunternehmen dazu, ab dem 1. Juli 2017 die Dauer der Anrufe ihrer Kunden, Standortdaten, die bei Handygesprächen anfallen, und IP-Adressen für mehrere Wochen zu speichern. Ermittler sollen dann bei Bedarf darauf zurückgreifen können, etwa, um Terroranschläge zu verhindern oder aufzuklären.

Bisher sind die relativ neuen Dienste wie Skype, WhatsApp, der Facebook-Messenger oder Threema von dieser Speicherpflicht ausgenommen. De Maizière fordert seit Monaten, dass auch sie als Telekommunikationsdienste unter die Vorratsdatenspeicherung fallen sollen. Er hatte auf Änderungen der entsprechenden Gesetze noch in dieser Legislaturperiode gehofft, die Innenminister der Länder unterstützen seine Forderung, ebenso der Bundesrat. Man sei in Gesprächen, hieß es noch bis vor kurzem aus dem Innenministerium.

Doch das SPD-geführte Wirtschaftsministerium zieht nun die Reißleine. „In dieser Legislaturperiode wird es die Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung kaum mehr geben“, sagte der neue parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Dirk Wiese (SPD), dem Handelsblatt. Für eine Ausweitung auf Messenger-Dienste ist eine Änderung im Telekommunikations- und im Telemediengesetz nötig, zuständig dafür sind Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) und Justizminister Heiko Maas (SPD).

De Maizières Pläne gehören zu seinem Anfang August vorgelegten Maßnahmenpaket zur „Erhöhung der Sicherheit in Deutschland“. „Die rechtliche Trennung von „Telekommunikationsdiensten“ und „Telemediendiensten“, soweit diese zur Kommunikation genutzt werden, ist überholt“, heißt es darin. Die Unternehmen beider Bereiche müssten daher denselben Verpflichtungen unterliegen.

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