"Leider sehen wir nach zuletzt sinkenden Beschwerdezahlen wieder einen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr", erläuterte Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller. "Wir werden daher auch im neuen Jahr mit allem Nachdruck gegen Unternehmen vorgehen, die Verbraucherinnen und Verbraucher am Telefon belästigen."
Bei nerviger Gewinnspiel-Werbung zog die Beschwerdezahl an, schon in jeder fünften kritischen Wortmeldung werden solche Ärgernisse geschildert. Ein Jahr zuvor ging es darum nur in jeder sechsten Beschwerde. Auch um Bauprodukte rund um das Thema Photovoltaik ging es häufig.
Rund 1,4 Millionen Euro Bußgelder verhängt
Werbeanrufe dürfen nur getätigt werden, wenn die Angerufenen vorher eingewilligt haben. Die Werbe-Einwilligung kann später widerrufen werden - klingelt danach trotzdem das Telefon, ist auch das ein Rechtsverstoß. Eine Beschwerde ist unter www.bundesnetzagentur.de/telefonwerbung-beschwerde möglich. Die Bonner Aufsichtsbehörde ging gegen die halbseidenen Werbetreibenden vor und verhängte Bußgelder über insgesamt 1,37 Millionen Euro, im Jahr 2023 waren es 1,44 Millionen Euro.
Ein Verfahren der Bundesnetzagentur richtete sich im vergangenen Jahr gegen ein Unternehmen, das Werbegespräche mit der vorgeschobenen Bitte einer Gesundheitsumfrage begann. Die Anrufenden gaben sich etwa als Vertreter eines Apothekenverbandes aus, was gar nicht stimmte. Im Verlauf des Gesprächs wurden die Angerufenen - häufig waren es ältere Menschen - dazu gedrängt, teure Nahrungsergänzungsmittel zu kaufen./wdw/DP/zb
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