Marsella Holdings S.à r.l.: Standard Industries sichert sich zum Ende der ersten Annahmefrist 73,3 Prozent der Aktien von Braas Monier

Mittwoch, 11.01.2017 10:35 von DGAP - Aufrufe: 223

DGAP-News: Marsella Holdings S.à r.l. / Schlagwort(e): Übernahmeangebot Marsella Holdings S.à r.l.: Standard Industries sichert sich zum Ende der ersten Annahmefrist 73,3 Prozent der Aktien von Braas Monier 11.01.2017 / 10:30 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Während der ersten Annahmefrist wurden insgesamt 30.019.931 Aktien angedient, was rund 69,7 Prozent des Grundkapitals und der Stimmrechte von Braas Monier entspricht. Standard Industries hat sich nunmehr 31.581.838 Aktien gesichert, was rund 73,3 Prozent des gesamten Grundkapitals und der Stimmrechte von Braas Monier entspricht. Das Angebot wird einstimmig vom Verwaltungsrat von Braas Monier unterstützt. Gemäß dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) können Aktionäre von Braas Monier, die ihre Aktien bisher noch nicht angedient haben, das Angebot weiterhin durch Andienung ihrer Aktien während der weiteren Annahmefrist annehmen. Die weitere Annahmefrist beginnt voraussichtlich am 12. Januar 2017 und endet am 25. Januar 2017, 24:00, MEZ, ab. Standard Industries wird die endgültige Anzahl der angedienten Aktien unverzüglich nach Ablauf der weiteren Annahmefrist veröffentlichen. Alle nichtregulatorischen Bedingungen für das Übernahmeangebot waren am Ende der ersten Annahmefrist erfüllt. Das Unternehmen erwartet, dass das Angebot ( vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage aufgeführten kartellrechtlichen Freigaben ( voraussichtlich im ersten Quartal des Jahres vollzogen werden wird. Am 10. Januar 2017 hat die Deutsche Börse mitgeteilt, dass sie die eingereichten Braas Monier Aktien (ISIN LU1498426326) in den SDAX-Index einbeziehen wird, wohingegen sie die nicht eingereichten Braas Monier Aktien (ISIN LU1075065190) aus diesem Index ausschließen wird. Der Wechsel wird voraussichtlich am 12. Januar 2017 erfolgen. Weitere Informationen sind unter http://www.standardindustriesoffer.com erhältlich. Über Standard Industries Standard Industries ist eine global agierende, diversifizierte Holdinggesellschaft im Privatbesitz mit Beteiligungen in den Bereichen Baustoffe und Zuschlagstoffe sowie zugehörigen Investmentgeschäften, die in börsennotierte Unternehmen und Immobilien investieren. Standard Industries wurde 1886 gegründet und beschäftigt mehr als 7.500 Mitarbeiter in über 80 Ländern. Tochtergesellschaften sind: GAF, ein führender Hersteller von Dachbaustoffen in Nordamerika; Icopal, ein führendes europäisches Unternehmen im Bereich Dachbaustoffe für Gewerbeimmobilien; SGI, ein führender Zuschlagstoffehersteller und Bergbaukonzern, der die nordamerikanische Bauindustrie mit Spezialprodukten versorgt; und Siplast, ein Anbieter hochwertiger modifizierter Bitumenmembranen und flüssig aufgebrachter Dachabdichtungen. Pressekontakte: Europäische Medien: Claudia Kosser Hering Schuppener Consulting Tel.: +49,69.9218,7458 ckosser@heringschuppener.com US-Medien: Melisa Tezanos Head of Communications Standard Industries, Inc. Mobil: +1.917.225.5786 MTezanos@standardindustries.com Wichtige Information: Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der Braas Monier dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das öffentliche Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind in der Angebotsunterlage, deren Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestattet worden ist, enthalten. Investoren und Inhabern von Wertpapieren von Braas Monier wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden. Das Angebot wird auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und ( sofern und soweit diese anwendbar sind ( des Großherzogtums Luxemburg und der anwendbaren Vorschriften der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt. Das Angebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschlands, des Großherzogtums Luxemburg und der Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt. Investoren und Inhaber von Wertpapieren von Braas Monier können nicht darauf vertrauen, durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschlands, des Großherzogtums Luxemburgs oder der Vereinigten Staaten von Amerika, sofern und soweit diese anwendbar sind, geschützt zu werden. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie etwaiger von den jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein Übernahmeangebot in Rechtsordnungen unterbreitet, in denen dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde. Standard Industries behält sich das Recht vor, soweit gesetzlich zulässig, unmittelbar oder mittelbar weitere Aktien von Braas Monier außerhalb des Angebots börslich oder außerbörslich zu erwerben. Finden solche Erwerbe statt, werden Angaben über diese Erwerbe unter Mitteilung der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden Aktien und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung unverzüglich veröffentlicht. Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen von Standard Industries und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die Standard Industries und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Standard Industries oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Diese Erwartungen und in die Zukunft gerichteten Aussagen könnten sich als unzutreffend erweisen und die tatsächlichen Entwicklungen können erheblich von in die Zukunft gerichteten Aussagen abweichen. Standard Industries und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen übernehmen keine Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen hinsichtlich tatsächlicher Entwicklungen oder Ereignisse, Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger Faktoren zu aktualisieren.
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