Manus Vermögensverwaltung GmbH beantragt gerichtliche Ermächtigung zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der ALBIS Leasing AG

Donnerstag, 29.11.2018 09:05 von DGAP - Aufrufe: 212

DGAP-Media / 29.11.2018 / 09:01

  • Vorstand der ALBIS Leasing AG verweigert Aktionären dringend erforderliche Abstimmung über Zusammensetzung des Aufsichtsrats
  • Manus Vermögensverwaltung GmbH beantragt deshalb die gerichtliche Ermächtigung zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung
  • Außerordentliche Hauptversammlung soll über Abberufung des Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Rolf Aschermann und des Aufsichtsratsmitglieds Marc Tüngler sowie Sonderprüfung entscheiden
  • Ziele und Notwendigkeit der kurzfristig angekündigten, massiven Kapitalerhöhung nicht überzeugend begründet
  Hamburg, 29. November 2018 - Die Manus Vermögensverwaltung GmbH ("Manus Vermögensverwaltung"), mit einem Anteilsbesitz von mehr als 30 Prozent größter Aktionär der ALBIS Leasing AG (WKN: 656940, ISIN: DE0006569403, "Albis Leasing"), hat beim Amtsgericht Hamburg die gerichtliche Ermächtigung zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung ("aoHV") beantragt. Dem vorausgegangen war der Antrag der Manus Vermögensverwaltung vom 15. November 2018 an die Albis Leasing, in dem der Großaktionär den Vorstand zur Einberufung einer aoHV bis spätestens 26. November 2018 aufgefordert hatte. Über die Manus Vermögensverwaltung hält der Unternehmensgründer und langjährige CEO von Albis Leasing, Hans Otto Mahn, seine Unternehmensanteile. Ziel des Antrags ist es, die Aktionäre über die Abberufung des Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Rolf Aschermann und des Aufsichtsratsmitglieds Marc Tüngler sowie die Einsetzung eines Sonderprüfers abstimmen zu lassen. Hans Otto Mahn gab dazu folgende Stellungnahme ab: "Der Vorstand von Albis Leasing hat unseren Antrag auf eine außerordentliche Hauptversammlung auf Basis eines konstruierten Rechtsverlustes verweigert, weshalb wir uns nun gezwungen sehen, sie gerichtlich einzufordern. Seit unserem überraschenden Ausschluss von der Hauptversammlung 2018 haben weder Vorstand noch Aufsichtsrat  Kontakt mit uns aufgenommen und versucht, die Auseinandersetzung außergerichtlich beizulegen. Die Handlungen des Vorstands und des Aufsichtsratsvorsitzenden verstärken unsere Sorge, dass sie sich entgegen ihrer Behauptungen nicht neutral verhalten, sondern Partikularinteressen verfolgen. In diesem Zusammenhang steht der Ausschluss von der Hauptversammlung sowie auch die am 20. November 2018 vom Vorstand kurzfristig angekündigte Kapitalerhöhung, die gemäß dem Unternehmen im Umfang von mehr als 40 Prozent des Grundkapitals und vorbehaltlich eines teilweisen Ausschlusses des Bezugsrechts erfolgen könnte. Der Vorstand hat dabei weder konkrete Ziele noch die Notwendigkeit einer Kapitalerhöhung überzeugend begründet. Es ist unklar, warum die Gesellschaft dringenden Eigenkapitalbedarf hat und wie mit dem eingeworbenen Kapital eine entsprechende Eigenkapitalrendite zum Wohle aller Aktionäre weiterhin erwirtschaftet werden soll. Es wäre ein drastischer Anstieg des Geschäftsvolumens erforderlich, um eine Kapitalerhöhung in dieser Größenordnung zu rechtfertigen. Dies ist im gegenwärtigen Umfeld unrealistisch. Angesichts der aktuellen Gemengelage und der mangelhaften Informationspolitik des Vorstands muss über diese Kapitalerhöhung auf der außerordentlichen Hauptversammlung abgestimmt werden, nachdem der Vorstand die Ziele für die Verwendung des Kapitals näher erläutert hat. Mit Ablehnung unseres Antrags auf aoHV will der Vorstand offensichtlich diese Abstimmung der Aktionäre, wie auch die Abstimmung über die Abwahl des Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Aschermann und des Aufsichtsratsmitglieds Marc Tüngler, verhindern. Es drängt sich auf, dass das maßgebliche Ziel der Kapitalmaßnahme die Veränderung von Mehrheiten zu Gunsten einer Aktionärsgruppe um Bernd Günther ist. Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Manus Vermögensverwaltung als Hauptaktionär der Albis Leasing in Bezug auf die Kapitalerhöhung noch nicht einmal angesprochen wurde. Der Aufsichtsrat sollte einer solchen Kapitalerhöhung aus Sicht der Manus Vermögensverwaltung nicht zustimmen. Wir rufen Vorstand und Aufsichtsrat zudem auf, offenzulegen, zu welchen anderen Aktionärsgruppen, insbesondere zu der um Bernd Günther, seit dem Ausschluss von  der letzten Hauptversammlung  Kontakt bestand und in welchem Umfang." Weitere Hintergründe zu dem von der Manus Vermögensverwaltung gestellten Antrag auf aoHV finden sich in der folgenden Pressemitteilung vom 15. November 2018: https://www.dgap.de/dgap/News/dgap_media/manus-vermoegensverwaltung-gmbh-stellt-antrag-auf-ausserordentliche-hauptversammlung-bei-albis-leasing-und-schlaegt-abberufung-des-aufsichtsratsvorsitzenden-rolf-aschermann-und-des-aufsichtsratsmitglieds-marc-tuengler-sowie-sonder/?newsID=1109327   ### Ende der Pressemitteilung ###   Über Manus Vermögensverwaltung GmbH Die Manus Vermögensverwaltung GmbH ist eine private Vermögensverwaltungsgesellschaft von Hans Otto Mahn, über die er mehr als 30 Prozent der Anteile der ALBIS Leasing AG hält. Hans Otto Mahn hat die Albis Leasing Gruppe 1986 gegründet und war bis Ende 2016 Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft.   PRESSEKONTAKT Charles Barker Corporate Communications GmbH Tobias Eberle Tobias.Eberle@charlesbarker.de Tel: +49 69 79409024 Peter Steiner Peter.Steiner@charlesbarker.de Tel: +49 69 79409027  
Ende der Pressemitteilung
Emittent/Herausgeber: Manus Vermögensverwaltung GmbH

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