DGAP-News: LION E-Mobility AG / Schlagwort(e): Stellungnahme/Kapitalmaßnahme LION E-Mobility AG: Zahlungsverzug des Wandeldarlehens und Ausblick 02.04.2019 / 13:55 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Aus Gründen der Meldepflicht nach der europäischen Marktmissbrauchsverordnung (MAR) als auch dem Schweizer Kotierungsreglement (KR) hat die LION E-Mobility AG ihre Aktionäre darüber informiert, dass der Zahlungseingang aus dem gezeichneten Wandeldarlehensvertrag mit der BAMM Inc. bisher nicht erfolgt ist. Die LION E-Mobility AG stellt in diesem Zusammenhang klar, dass die Gesellschaft weiterhin in einem konstruktiven Austausch mit der BAMM Inc. steht, um die Einzahlung des Wandeldarlehens in Höhe von 2,5 Mio. EUR möglichst kurzfristig sicherzustellen. Die LION E-Mobility AG kann jedoch nicht ausschließen, dass das Wandeldarlehen letztendlich nicht zustande kommt. Unabhängig von diesem möglicherweisenoch zu erwartenden Zahlungseingang ist die Liquidität der LION Gruppe kurz und mittelfristig gesichert. Mit den initiierten Kosteneinsparungen - insbesondere im Verwaltungsbereich - konnte die laufende "Burn-Rate" der LION-Gruppe deutlich reduziert werden. Die vielversprechenden Vertriebsaktivitäten sowie der bisherige Auftragsbestand der LION Smart GmbH trägt ebenfalls dazu bei, die laufenden Liquiditätserfordernisse zu erfüllen und die Weiterentwicklung der LIGHT Battery und des Batterie Management Systems zu einem industriellen Endprodukt voranzutreiben. Darüber hinaus sucht die LION E-Mobility AG weitere Investoren.
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