Ein mehrstöckiges Gebäude (Symbolbild).
Dienstag, 06.06.2017 10:22 von | Aufrufe: 81

Leichter Wertverlust bei LEG Immobilien-Aktie

Ein mehrstöckiges Gebäude (Symbolbild). pixabay.com

Im deutschen Wertpapierhandel notiert das Wertpapier von LEG Immobilien (LEG Immobilien Aktie) gegenwärtig ein wenig leichter. Zuletzt zahlten Investoren für die Aktie 85,37 Euro.

Ein Minus von 0,47 Prozent steht gegenwärtig für die LEG Immobilien-Aktie zu Buche. Das Papier verbilligte sich um 40 Cent. Das Wertpapier wird am Aktienmarkt aktuell mit 85,37 Euro bewertet. Zieht man den MDAX als Benchmark hinzu, dann liegt der Anteilsschein von LEG Immobilien trotz des Kursverlustes vorn. Der MDAX kommt mit einem Punktestand von 25.552 Punkten derzeit auf ein Minus von 0,56 Prozent gegenüber der letzten Notierung des vorigen Handelstages.

Die LEG Immobilien AG verwaltet Wohnimmobilien in Nordrhein-Westfalen. Zum Portfolio gehören rund 110.000 Mietwohnungen in Wohnsiedlungen und Stadtnähe mit dazugehörigen Garagen. Das Unternehmen ist neben der Immobilienverwaltung auch stark in die Modernisierung und Instandhaltung von eigenen und neu übernommenen Wohngebäuden involviert. Im vergangenen Geschäftsjahr erwirtschaftete LEG Immobilien unter dem Strich einen Gewinn von 578 Mio. Euro. Der Umsatz belief sich auf 922 Mio. Euro. Neue Geschäftszahlen werden für den 10. August 2017 erwartet.

Die Aktie von LEG Immobilien wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.

Das Analysehaus Kepler Cheuvreux hat die Einstufung für LEG Immobilien auf "Buy" mit einem Kursziel von 100 Euro belassen. Die deutschen Immobilienkonzerne korrespondierten sehr gut mit der festen Konjunktur und dem robusten Arbeitsmarkt im Land, schrieb Analyst Thomas Neuhold in einer Branchenstudie vom Mittwoch. Dies eröffne langfristig deutliches Steigerungspotenzial für die operativen Ergebnisse (FFO) und die Nettoinventarwerte (NAV) im Sektor.

Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base und Aktienanalysen von dpa-AFX standardisiert erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.


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