Landesarbeitsgericht erklärt Streik bei Neuer Halberg Guss für legal

Montag, 16.07.2018 16:38 von Handelsblatt - Aufrufe: 202

Die Beschäftigten des Zulieferers streiken für höhere Abfindungen, falls sie entlassen werden. Ein Gericht hat nun festgestellt, dass das rechtens ist.

Der Streik beim Autozulieferer Neue Halberg Guss (NHG) kann weitergehen. Das Landesarbeitsgericht Hessen lehnte am Montag in zweiter Instanz einen Eilantrag ab, mit dem das Unternehmen den seit einem Monat laufenden Arbeitskampf stoppen wollte. Zuvor hatte das Arbeitsgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung verwehrt.

Der Leiter des IG-Metall-Bezirks Mitte, Jörg Köhlinger, forderte die Geschäftsführung nach der Entscheidung auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Die Gespräche könnten und müssten bereits am Dienstag weitergehen. Ein neuer Gesprächstermin steht aber noch nicht fest.

Die rund 2200 Beschäftigten in Saarbrücken und Leipzig streiken seit dem 14. Juni für höhere Abfindungen und Beschäftigungsgesellschaften im Fall von Entlassungen. Der Hersteller von Motorblöcken und Antriebswellen gehört seit dem Jahresbeginn zur bosnisch-deutschen Prevent-Gruppe der Familie Hastor, die sich mit dem VW-Konzern erbittert um Lieferkonditionen gestritten und Aufträge verloren hat.

Das Management will das NHG-Werk Leipzig mit 700 Beschäftigten Ende 2019 schließen. Im Stammwerk Saarbrücken mit rund 1500 Beschäftigten wurde zuletzt ein Abbau von 300 Jobs erwogen.

Mittlerweile stehe der Fortbestand des gesamten Unternehmens auf dem Spiel, erklärte die Geschäftsführung. Wegen des anhaltenden Streiks erwarte man, dass kurzfristig weitere Kunden ihre Aufträge abziehen. Damit würden unwiderruflich Arbeitsplätze zur Konkurrenz verlagert. Man stehe kurzfristig für Gespräche zur Verfügung, um den Streik zu beenden und eine wirtschaftlich tragfähige Lösung zu finden.

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