Im konkreten Fall hatte der BGH über eine Klage der Bundestagsabgeordneten Renate Künast gegen den Facebook-Konzern Meta verhandelt. Dabei geht es um ein sogenanntes Meme, das ein Bild von Künast mit einem angeblichen Zitat zeigt: "Integration fängt damit an, dass sie als Deutscher mal Türkisch lernen."
Die Krux: Künast hat den Satz nie gesagt. Sie will vor Gericht unter anderem erreichen, dass Facebook (Facebook Aktie) alle "kerngleichen" Varianten des Memes löschen muss - ohne, dass die Grünen-Politikerin noch einmal auf die jeweiligen Internetadressen hinweisen muss. (Az. VI ZR 64/24)
Schon in der Verhandlung hatte der Karlsruher Senat angedeutet, dass hier auch Europarecht eine Rolle spielen könnte. Da beim EuGH bereits eine Vorlage aus Rumänien anhängig ist, deren Ausgang für das BGH-Verfahren relevant sein könnte, soll diese Entscheidung zunächst abgewartet werden./jml/DP/jha
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