Kryptowährungen sind im Trend. (Symbolbild)
Donnerstag, 28.04.2022 13:32 von wallstreet:online Zentralredaktion | Aufrufe: 576

Kryptowährung: Zentralafrikanische Republik macht Bitcoin zum gesetzlichen Zahlungsmittel

Kryptowährungen sind im Trend. (Symbolbild) © dem10 / iStock / Getty Images Plus / Getty Images http://www.gettyimages.de/

Foto: Ina Fassbender - dpa

Die Zentralafrikanische Republik hat den Bitcoin als gesetzliches Zahlungsmittel zugelassen. Der Internationale Währungsfonds (IWF) kritisiert den Schritt.

Nach El Salvador ist die Zentralafrikanische Republik damit das zweite Land der Welt, in dem die Kryptowährung offizielles Zahlungsmittel ist. Das Parlament der Zentralafrikanischen Republik hatte zuvor ein entsprechendes Gesetzt einstimmig verabschiedet.

Obed Namsio, Stabschef von Präsident Touadéra, erklärte in einer Mitteilung: Die Zentralafrikanische Republik "ist das erste Land in Afrika, das Bitcoin als gesetzliches Zahlungsmittel eingeführt hat. Diese Maßnahme platziert die Zentralafrikanische Republik unter den mutigsten und visionärsten Ländern der Welt."

Der Internationale Währungsfonds (IWF) kritisiert unterdessen die Bitcoin-Einführung in der Zentralafrikanischen Republik. Der IWF bezeichnete den Schritt als "Gefahr für die finanzielle Stabilität, die finanzielle Integrität und den Schutz der Verbraucher", berichtet der Spiegel.

Der Bitcoin notiert am Donnerstagnachmittag leicht im Plus, aber weiter unter der Marke von 40.000 US-Dollar. Eine Einheit der nach Marktwert größten Kryptowährung der Welt kostet laut CoinMarketCap.com derzeit 39.710 US-Dollar.

Autor: Ferdinand Hammmer, wallstreet:online Zentralredaktion


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

Werbung

Mehr Nachrichten zum Kurs BTC/EUR (Bitcoin / EURO) kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News