FRANKFURT (dpa-AFX) - Angesichts der kritischen Haltung ihres Chefs ist es ein überraschender Schritt: Die größte US-Bank JPMorgan
Die CME erwägt derzeit, einen solchen Kontrakt noch in diesem Jahr einzuführen. In das Produkt werden große Hoffnungen gesetzt, weil es die Kryptowährung Bitcoin für ein noch größeres Publikum, nicht zuletzt Profianleger, interessant machen könnte. Die Nachrichtenagentur Bloomberg berichtete nun am Mittwoch mit Bezug auf einen Insider, dass JPMorgan die Kundennachfrage und die mit dem Produkt verbundenen Risiken auslote.
Das Interesse von JPMorgan an dem neuen Bitcoin-Future mag verständlich erscheinen, denn Digitalwährungen und die dahinterstehende Blockchain-Technik schlägt großes Interesse entgegen. Delikat wird die Angelegenheit jedoch vor dem Hintergrund der Haltung von JPMorgan-Chef Jamie Dimon. Er gilt als einer der prominentesten Kritiker des Bitcoin, hatte er die bekannteste Kryptowährung doch als Betrug und deren Käufer als dumm bezeichnet.
Den massiven Kursanstieg in diesem Jahr verglich er mit der legendären Tulpenblase in den Niederlanden im 17. Jahrhundert. Auf die Spitze trieb Dimon seine Ablehnung gegen den Bitcoin mit der Bemerkung, wenn einer seiner Leute anfinge, mit dem Bitcoin zu handeln, würde er ihn sofort feuern.
Die Finanzchefin der Bank, Marianne Lake, hat sich mittlerweile moderater geäußert und klargestellt, dass JPMorgan grundsätzlich "offen" für mögliche Anwendungen digitaler Währungen sei. Allerdings müssten diese reguliert sein, was momentan nicht der Fall ist./bgf/jkr/zb
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.