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 |  16. Januar 2025, 14:41 Aufrufe: 245

KORREKTUR: Gericht erklärt Amazon-Preiserhöhungsklausel für unwirksam

(Bei dem aktuellen Rechtsstreit geht es um das Mitgliedsprogramm Prime als Ganzes, nicht nur um den Streaming-Dienst)

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DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Nach einem ersten Teilerfolg will die Verbraucherzentrale NRW eine kräftige Preiserhöhung des US-Konzerns Amazon (Amazon Aktie) für sein deutsches Prime-Mitgliedsprogramm mit einer Sammelklage kippen. Das Landgericht Düsseldorf hat in einem ersten Urteil die Klausel für unwirksam erklärt, mit der Amazon im Herbst 2022 sich selbst ein Recht zur Preiserhöhung bei Prime zugesprochen hatte, ohne die Kundinnen und Kunden ausdrücklich um deren Zustimmung zu bitten. Das teilte eine Gerichtssprecherin mit.

Die Verbraucherzentrale will nun mit der Sammelklage durchsetzen, dass Amazon die damalige Preiserhöhung zurücknimmt und die Differenz an die Kundschaft zurückzahlt. Das Unternehmen wiederum prüft, ob es gegen das erstinstanzliche Urteil des LG Düsseldorf Revision einlegt, wie eine Amazon-Sprecherin in München mitteilte.

"Objektive Kriterien" bei Preiserhöhungen?

Die Verbraucherzentrale wollte eigentlich noch mehr erreichen. So hätte Amazon die Prime-Kundinnen und Kunden nach Auffassung der Verbraucherschützer auch in einer Informationsmail ausdrücklich um Zustimmung bitten sollen. Das Gericht wies die Klage in den übrigen Punkten jedoch ab. Entscheidend ist aus Sicht der Verbraucherzentrale jedoch, dass die entsprechende Vertragsklausel für ungültig erklärt wurde: "Wir sind berechtigt, die Mitgliedsgebühr nach billigem Ermessen und sachdienlich gerechtfertigten sowie objektiven Kriterien anzupassen", lautete der wesentliche Satz in Amazons Vertragsbedingungen. Zu den "objektiven Kriterien" sollten laut Klausel unter anderem die Inflation und Steuererhöhungen zählen.

Amazon: Jeder kann kündigen

Amazon sieht sich im Recht: "Wir haben Kund:innen transparent und unter Einhaltung geltenden Rechts über die Änderungen der Prime Mitgliedsgebühr informiert", schrieb eine Unternehmenssprecherin. Kundinnen und Kunden hätten immer das Recht, jederzeit ihre Prime Mitgliedschaft zu kündigen, Amazon habe wiederholt klare Informationen dazu zur Verfügung gestellt. "Wir werden das Urteil gründlich prüfen und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einlegen."

Abodienst Prime: schon vorher Klageziel

Es ist nicht das erste Massenverfahren einer Verbraucherzentrale gegen den US-Konzern: Seit vergangenem Jahr läuft eine Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen ebenfalls im Zusammenhang mit Prime: Dabei geht es um die Frage, ob das Unternehmen einen Aufpreis dafür verlangen darf, Prime Video ohne Werbung auszustrahlen./cho/DP/nas

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Community-Beiträge zu Amazon Inc

aus Forum-Thread: Amazon.com - Es ist Zeit zum (Ein)kaufen
Avatar des Verfassers
11.02.2025 - 13:30 Uhr
Olli68
Gefährdet ja, aber sicher ist es nicht.
D'accord. Und dann haben die Crash-Propheten, die nun schon zum 20 Mal den Crash herbeibeten, endlich Recht behalten. Natürlich gibt es einige Warnzeichen, aber es ist immer noch genauso gut möglich, dass 2025 ein gutes Börsenjahr wird. Sonst wäre es ja einfach, man würde fast alles verkaufen und voll auf short.Ich finde wahrscheinlicher, ...
Avatar des Verfassers
11.02.2025 - 12:53 Uhr
Bilderberg
Das genau ist das Problem
ein weiter so wird nicht helfen den Reset der Währungen aufzuhalten der eigentlich 2008 statt finden sollte und mit aller Macht der Zentralbanken verhindert wurde. Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben und genau deshalb sind besonders Werte wie Amazon die extrem weiter gestiegen sind so gefährdet, meine Meinung.
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