Könnte das der Funke sein, der dem Marihuana-Sektor wieder Leben einhaucht? Medienberichten zufolge könnte Mexiko schon Ende des Monats ein Gesetz zur Legalisierung der Droge verabschieden.
Der Senatsführer der mexikanischen Regierungspartei habe erklärt, hieß es, dass die gesetzgebende Versammlung bereits Ende des Monats über einen Gesetzesentwurf abstimmen werden, mit dem der Konsum von Cannabis als Genussmittel legalisiert würde.
Es gibt bereits zahlreiche Gesetzesvorlagen zu dem Thema, doch Senator Ricardo Monreal von der MORENA-Partie habe erklärt, dass seine Kammer fast damit fertig sei, eine neue Gesetzesreform zu entwerfen, die auf wochenlangen, öffentlichen Forumsdiskussionen und offenen Debatten beruhe. Mitglieder des zweiten Hauses der mexikanischen Gesetzgebung, der Abgeordnetenkammer, würden eingeladen, zu dem Entwurf beizutragen hieß es weiter.
Er glaube, dass das Gesetzt schon Ende Oktober beschlossen werden könne, so Monreal weiter. Das sei der aktuelle Zeitplan. Damit würde man eine Frist des Obersten Gerichtshofs Mexikos einhalten, der angeordnet hatte, das Cannabisverbot aufzuheben.
Das Gericht hatte bereits im vergangenen Jahr entschieden, dass das Verbot des Besitzes, der Anwendung und des Anbaus von Marihuana gegen die Verfassung verstoße und angeordnet, dass die Regierung diese Aktivitäten bis Oktober zu legalisieren habe. Viele Gesetzgeber hatten aber sogar erklärt, das Land solle noch weitergehen und Cannabisproduktion und Verkauf selbst regulieren.
Mexiko ist mit ca. 120 Millionen Einwohnern einer der größten Märkte Lateinamerikas und damit als Absatzmarkt für die Cannabisbranche von großer Bedeutung.
Risikohinweis: Die Inhalte von www.goldinvest.de und allen weiteren genutzten Informationsplattformen der GOLDINVEST Consulting GmbH dienen ausschließlich der Information der Leser und stellen keine wie immer geartete Handlungsaufforderung dar. Weder explizit noch implizit sind sie als Zusicherung etwaiger Kursentwicklungen zu verstehen. Des Weiteren ersetzten sie in keinster Weise eine individuelle fachkundige Anlageberatung, stellen vielmehr werbliche / journalistische Texte dar. Leser, die aufgrund der hier angebotenen Informationen Anlageentscheidungen treffen bzw. Transaktionen durchführen, handeln vollständig auf eigene Gefahr. Der Erwerb von Wertpapieren birgt hohe Risiken, die bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können. Die GOLDINVEST Consulting GmbH und ihre Autoren schließen jedwede Haftung für Vermögensschäden oder die inhaltliche Garantie für Aktualität, Richtigkeit, Angemessenheit und Vollständigkeit der hier angebotenen Artikel ausdrücklich aus. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungshinweise.
Laut §34 WpHG möchten wir darauf hinweisen, dass Partner, Autoren und/oder Mitarbeiter der GOLDINVEST Consulting GmbH Aktien der erwähnten Unternehmen halten können oder halten und somit ein Interessenskonflikt bestehen kann. Wir können außerdem nicht ausschließen, dass andere Börsenbriefe, Medien oder Research-Firmen die von uns besprochenen Werte im gleichen Zeitraum besprechen. Daher kann es in diesem Zeitraum zur symmetrischen Informations- und Meinungsgenerierung kommen. Ferner kann zwischen den erwähnten Unternehmen und der GOLDINVEST Consulting GmbH direkt oder indirekt ein Beratungs- oder sonstiger Dienstleistungsvertrag bestehen, womit ebenfalls ein Interessenkonflikt gegeben sein kann.
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.