- Eine Klage gegen Letitia James wurde eingereicht.
- James wird Bankbetrug bei einem Hauskauf vorgeworfen.
- Sie wurde 2024 wegen Betrugs zu 450 Millionen Dollar verurteilt.
- Turnaround-Chancen - 5 brandheiße Kandidaten für 2026! (hier klicken)
Halligan war erst kürzlich von Trump als Anwältin der USA im östlichen Bezirk des Bundesstaats Virginia installiert worden, nachdem ihr Vorgänger sich geweigert hatte, eine Klage gegen die Trump-Kritikerin James einzureichen. Die Erfolgschancen der Klage schätzten Rechtsexperten in ersten Reaktionen als gering ein. James steht ebenso im Visier der Regierung wie der frühere FBI-Chef und Trump-Widersacher James Comey, gegen den zuvor ebenfalls Klage eingereicht worden war.
"Justizsystem als Waffe"
"Das ist nichts mehr als der anhaltende, verzweifelte Versuch des Präsidenten, das Justizsystem als Waffe einzusetzen", teilte James mit. "Diese Vorwürfe sind haltlos und eigene öffentliche Aussagen des Präsidenten haben klar unterstrichen, dass sein einziges Ziel politische Rache um jeden Preis ist."
James hatte in ihrem Amt als Generalstaatsanwältin 2024 in einem Zivilverfahren erreicht, dass Trump wegen Betrugs zu einer Zahlung von rund 450 Millionen Dollar (Dollarkurs) verurteilt wurde. Sie hatte dem heutigen Präsidenten, dessen Söhnen und Mitarbeitern nachgewiesen, den Wert des Privatunternehmens Trump Organization jahrelang falsch dargestellt zu haben, um an günstigere Kredite und Versicherungsverträge zu kommen. Im September stufte ein Berufungsgericht das Urteil als "exzessiv" ein und ordnete an, dass eine neue Strafe verhängt werden soll./cfa/DP/zb
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.