Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild).
Mittwoch, 26.10.2016 11:47 von | Aufrufe: 201

Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht

Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild). ©pixabay.com

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Ein neues Gesetz soll die Regeln für den Bezug von Hartz IV einfacher machen - nun ist ein erster Empfänger mit einer Verfassungsklage dagegen gescheitert. Der Mann, der mit Hartz IV sein Einkommen aufstockt, scheiterte schon an formalen Hürden, wie das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Eine inhaltliche Überprüfung der Änderungen fand also gar nicht statt. Wie einige Dutzend anderer Kläger hatte sich der Mann auf einen Vordruck gestützt, der derzeit im Internet kursiert.

Das sogenannte Rechtsvereinfachungsgesetz war im Juli vom Bundesrat verabschiedet worden. Es soll die Mitarbeiter in den Jobcentern von Bürokratie entlasten, damit sie mehr Zeit für die Vermittlung der Arbeitslosen haben. Kritiker sehen aber neue Benachteiligungen. Die große Koalition hatte ihre Pläne deshalb noch kurzfristig entschärft.

Der Karlsruher Kläger hatte sich unmittelbar gegen das Gesetz gewandt. Eine solche Rechtssatzverfassungsbeschwerde sei zwar grundsätzlich möglich, auch auf Basis einer Vorlage, teilte das Gericht mit. Der Mann hätte aber konkret darlegen müssen, inwiefern die Möglichkeit bestehe, dass er selbst in seinen Grundrechten "unmittelbar und gegenwärtig" verletzt werde. Außerdem hätte er sich zunächst an die Sozialgerichte wenden müssen. (Az. 1 BvR 1704/16)/sem/DP/fbr


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