Klage abgewiesen – EU-Gericht bestätigt Auflagen für umstrittene Insektizide

Donnerstag, 17.05.2018 13:48 von Handelsblatt - Aufrufe: 410

Drei Pflanzenschutzmittel von Bayer (Bayer Aktie) und Syngenta dürfen weiterhin nur unter Auflagen eingesetzt werden, urteilt ein EU-Gericht. Denn die Wirkstoffe schädigen Bienen.

Für Bienen gefährliche Insektizide der Konzerne Bayer und Syngenta unterliegen weiter Beschränkungen beim Einsatz. Das urteilte das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg am Donnerstag und lehnte damit eine Klage der Chemiefirmen ab. Konkret geht es um die umstrittenen Neonicotinoide Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid.

Die Kommission hatte 2013 EU-weite Auflagen für den Einsatz der drei Wirkstoffe erlassen. Diese werden zur Behandlung von Pflanzen- und Getreidearten verwendet, die insbesondere Bienen anziehen. Nach den Feststellungen der Kommission gefährden diese Pflanzenschutzmittel die Bienen aber.

Dagegen geben die Richter einer ähnlichen Klage von BASF (BASF Aktie) weitgehend statt und erklären die Beschränkung für den Einsatz des Pestizids Fipronil für nichtig, da sie ohne vorherige Folgenabschätzung ergangen waren.

Das Gericht verwies in seiner Entscheidung darauf, dass aufgrund des sogenannten „Vorsorgegrundsatzes“ auch vorbeugend Schutzmaßnahmen ergriffen werden können, „wenn wissenschaftliche Ungewissheiten bezüglich der Existenz oder des Umfangs von Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt bestehen“. Die EU-Behörden müssten nicht warten, bis Risiken tatsächlich in vollem Umfang nachgewiesen seien oder nachteilige Wirkungen eintreten.

Eine Mehrheit der EU-Staaten hat sich vergangenen Monat dafür ausgesprochen, den Freilandeinsatz von Neonicotinoiden generell zu verbieten. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner befürwortete in einem Gastbeitrag für die „Passauer Neue Presse“ ein Verbot der Insektizidklasse. „Das EU-weite Verbot ist eine gute Entscheidung für die Bienen“, erklärte sie. „Neonikotinoide können sich im Boden anreichern, selbst wenn die Zuckerrübe mit der Biene nicht in Kontakt kommt, eine andere Folgefrucht oder blühende Pflanzen dazwischen können es trotzdem übertragen.“

Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.




Kurse

50,54
-0,84%
BASF Realtime-Chart
26,20
-0,29%
Bayer AG Realtime-Chart
-  
0,00%
Syngenta Chart
Werbung

Weiter abwärts?

Kurzfristig positionieren in BASF
ME6AV2
Ask: 0,61
Hebel: 4,85
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
Morgan Stanley
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: ME6AV2,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.