Sonntag, 05.05.2019 18:10 von Frank Frommholz | Aufrufe: 13838

Kinder in der PKV

Sind beide Eltern Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, ist die Frage nach der Krankenversicherung für Kinder leicht beantwortet. Kinder werden dann im Rahmen der Familienversicherung kostenlos versichert. Sobald ein Elternteil privat versichert ist, geht dies in der Regel nicht mehr. Dann wird ein eigener Krankenversicherungsschutz benötigt. Vielleicht sind Sie auch in dieser Situation. Hier  typische Szenarien, die wir in den letzten Monaten im Berateralltag immer wieder erlebt haben:

Recht einfach ist die Lage, wenn beide Elternteile PKV-versichert sind. Die PKV für das Kind ist normalerweise die logische Konsequenz. Im Unterschied zum gesetzlichen System gibt es bei den "Privaten" keine Familienversicherung. Hier stellt jeder Versicherte ein eigenes versicherungstechnisches Risiko dar, das extra zu versichern ist. Das gilt auch für Kinder - natürlich mit entsprechende gesonderter Beitragspflicht.

Besondere Bedingungen für Kinder in der PKV

Die privaten Krankenversicherer bieten üblicherweise für Kinder und Jugendliche besondere Tarife an, die deutlich günstiger sind als die Erwachsenentarife. Dafür gibt es mehrere Gründe: Kinder haben ein unterdurchschnittliches Krankheitsrisiko, brauchen kaum Medikamente, bis zum 21. Lebensjahr werden keine Altersrückstellungen gebildet und die Pflege-Pflichtversicherung ist beitragsfrei gestellt. Das macht sich bemerkbar. Eine zusätzliche Belastung im Vergleich zur Familienversicherung bleiben die Beiträge trotzdem. Gut wer als Beamter Beihilfe in Anspruch nehmen kann. Die Beihilfe zahlt auch für Kinder und Beamtentarife sind wegen des lediglich anteilig zu versichernden Risikos besonders niedrig. "Normale" Arbeitnehmer können allenfalls darauf hoffen, dass der Arbeitgeber ein Stück weit für die Kinder im Rahmen seiner gesetzlich vorgeschriebenen Zuschüsse mitzahlt.

Bei neugeborenen Kindern besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Kindernachversicherung. Das ergibt sich aus § 198 VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Kindernachversicherung bedeutet: besitzt ein Elternteil eine private Krankenvollversicherung, kann das Kind bei dessen Krankenversicherung ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten versichert werden. Die Versicherung darf den Vertrag nicht ablehnen. Das ist insbesondere bei Kindern mit Problemgeburten, angeborenen Behinderungen oder Krankheiten von Vorteil. Sonst wäre mit Risikozuschlägen, Leistungsaussschlüssen und ggf. sogar mit der Ablehnung des Vertrags zu rechnen. Die Nachversicherung muss innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt beantragt werden und gilt dann rückwirkend.

Grundsätzlich möglich ist auch die Kinderalleinversicherung. Das heißt: das Kind wird bei einem anderen privaten Versicherer krankenversichert als die Eltern. Dann wird allerdings eine Gesundheitsprüfung durchgeführt und es gelten Wartezeiten. Nicht jedes PKV-Unternehmen bietet die Kinderalleinversicherung an. Etliche Versicherer ermöglichen sie erst nach den ersten Lebensjahren oder im Jugendalter.

Ein Elternteil in der GKV, der andere in der PKV

Kompliziert wird es, wenn ein Elternteil Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist und der andere PKV-Versicherter. Die Familienversicherung scheidet bei Eheleuten aus, wenn das Einkommen des PKV-Versicherten durchweg höher ist als das des GKV-versicherten Ehepartners und dauerhaft über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Das ist in der Regel der Fall. Dann besteht die Möglichkeit, das Kind ebenfalls privat oder freiwillig gesetzlich zu versichern - in beiden Konstellationen gegen extra Beitrag. In der Regel bedarf es beraterischer Unterstützung.

Für beide Lösungen gibt es pro- und contra-Argumente. Oft ist die private Versicherung bei besseren Leistungen günstiger. Bei einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung muss 2019 mit etwa 180 Euro Beitrag pro Monat gerechnet werden. Das hängt vom Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse ab. Einen Vorteil haben Unverheiratete: hier bleibt die kostenlose Familienversicherung möglich, sofern ein Elternteil GKV-Mitglied ist.


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Frank Frommholz war viele Jahre bei Banken und Vermögensverwaltern als Direktor oder Geschäftsführer tätig, bevor er sich 2009 als unabhängiger Berater selbständig machte. Er kennt aus der täglichen Praxis die Probleme mit rechtlichen Veränderungen, Produkten und Marketingfragen und wird darüber berichten. Mehr Informationen dazu auch auf www.finanzkun.de
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