Kepler Cheuvreux belässt Volkswagen-Vorzüge auf 'Buy'

Freitag, 23.06.2017 13:19 von dpa-AFX - Aufrufe: 399

Der E-Golf von Volkswagen.
Der E-Golf von Volkswagen.
© Volkswagen AG

FRANKFURT (dpa-AFX Analyser) - Das Analysehaus Kepler Cheuvreux hat die Einstufung für die Volkswagen-Vorzugsaktien nach einem Besuch der Sportwagenmarke Lamborghini auf "Buy" mit einem Kursziel von 174 Euro belassen. Lamborghini sei das Kronjuwel im Portfolio des Autokonzerns, schrieb Analyst Michael Raab in einer Studie vom Freitag. Der Unternehmenswert der Italiener entspreche rund 13 Prozent der VW-Marktkapitalisierung, womit klar sei, dass die Aktien der Wolfsburger unterbewertet seien./edh/ajx Hinweis: Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie unter http://web.dpa-afx.de/offenlegungspflicht/offenlegungs_pflicht.html.

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News



Kurse

120,10
-1,03%
Volkswagen AG Vz Chart
Werbung

Weiter abwärts?

Kurzfristig positionieren in Volkswagen AG Vz
UL0B9J
Ask: 2,26
Hebel: 5,01
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
UBS
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: UL0B9J,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.