Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild).
Dienstag, 03.12.2024 14:52 von | Aufrufe: 261

Kartellamt gibt Edeka-Beitritt von Konsum Dresden frei

Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild). ©unsplash.com

DRESDEN (dpa-AFX) - Die Konsumgenossenschaft Konsum Dresden eG darf dem Edeka-Verbund beitreten. Das Bundeskartellamt habe den Beitritt nach intensiven Erhebungen im Vorprüfverfahren freigegeben, teilte Konsum Dresden mit. Demnach lässt sich durch den Zusammenschluss keine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs erwarten.

Konsum Dresden will den Angaben nach durch den Beitritt seine Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit stärken. Auch Lieferwege sollen verkürzt werden. "Unsere Identität als lokal beliebter Nahversorger mit einer breiten Produktpalette regionaler Erzeuger werden wir in jedem Fall behalten und gleichzeitig von den Vorteilen des Edeka-Verbunds profitieren", sagte Vorstandmitglied Roger Ulke.

Die Genossenschaft wird weiter unter ihrem bekannten Namen auftreten, künftig aber den Namenszusatz "Partner der Edeka" tragen. Ab Mitte 2026 soll Edeka zum Hauptlieferanten für Lebensmitteln und weiteren Waren werden.

Im Mai hatte das Bundeskartellamt bereits den Beitritt der Konsumgenossenschaft Leipzig zum Edeka-Verbund genehmigt. Der Edeka-Verbund gilt laut Kartellamt als führender Anbieter im deutschen Lebensmitteleinzelhandel und verfügt über ein bundesweites Vertriebsnetz mit rund 11.000 Standorten. Im Jahr 2023 erzielte der Verbund einen Umsatz von mehr als 70 Milliarden Euro./jbl/DP/ngu

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.