Ein Mann liest Wirtschaftsnachrichten (Symbolbild).
Mittwoch, 12.08.2020 15:00 von | Aufrufe: 252

Kabinett beschließt einheitliche Regeln für Grundwasser-Messstellen

Ein Mann liest Wirtschaftsnachrichten (Symbolbild). pixabay.com

BERLIN (dpa-AFX) - Im Zuge strengerer Düngevorgaben für die Bauern zum Schutz des Grundwassers sollen bundesweit einheitliche Regeln für Gebiete mit hoher Nitratbelastung kommen. Das Kabinett beschloss am Mittwoch Vorschriften, die unter anderem Mindestvorgaben für das Netz der Messstellen vorsehen. Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) sagte, die einheitlichen Kriterien seien ein wichtiger Schritt für mehr Fairness, Verursachergerechtigkeit und Nachvollziehbarkeit. Bisher sei das Vorgehen der Länder hier unterschiedlich gewesen, was zu verständlichem Unmut bei Landwirten geführt habe.

Konkret muss es mindestens eine Messstelle für 50 Quadratkilometer Fläche geben. Dies sei im bundesweiten Schnitt schon der Fall, manche Länder lägen aber deutlich darunter, erläuterte das Ministerium. Die Ausweisung der belasteten Gebiete soll zudem künftig alle vier Jahre überprüft werden. Die Neuregelungen, mit denen sich der Bundesrat befassen muss, sollen voraussichtlich Ende September in Kraft treten. Die Länder hätten dann noch bis Jahresende Zeit, die belasteten Gebiete neu auszuweisen und ihre Landesverordnungen zu ändern.

Bis zum Jahreswechsel müssen diese Gebiete feststehen, dann gelten dort ab 1. Januar 2021 besonders strenge Dünge-Vorgaben. Insgesamt sind die verschärften Düngeregeln seit Anfang Mai in Kraft. Damit werden unter anderem Zeiten beschränkt, in denen überhaupt gedüngt werden darf. Vorgeschrieben werden größere Abstände zu Gewässern. Für manche Flächen werden Obergrenzen festgelegt. In besonders belasteten "roten Gebieten" sollen Betriebe auf ihren Flächen insgesamt 20 Prozent weniger düngen. Bundesumweltministerin Svenja Schulze sagte, nun gebe es nun eine solide Grundlage, um die Nitratbelastung des Grundwassers und die Nährstoffbelastung von Gewässern zu verringern.

Der Bauernverband forderte Nachbesserungen an den Vorschriften. Betriebe, die im Einzugsgebiet unbelasteter Messstellen liegen oder die ordnungsgemäß wirtschaften, dürften nicht ungerechtfertigt mit den verschärften Auflagen für "rote Gebiete" überzogen werden. Für die Wasserversorger betonte der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), wo die Nitratkonzentrationen zu hoch seien, müssten auch Maßnahmen ergriffen werden, um belastete Gebiete schnellstmöglich zu sanieren.

Nach langem Streit hatte der Bundesrat Ende März den Regelungen zugestimmt - auch angesichts drohender Strafzahlungen an die EU. Weil an vielen Orten das Grundwasser schon seit Jahren zu stark mit Nitrat belastet ist, macht die EU-Kommission Druck. Sie hatte Deutschland am Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt und 2018 Recht bekommen./ted/sam/DP/mis


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