Ein Richterhammer (Symbolbild).
Freitag, 17.09.2021 14:17 von | Aufrufe: 196

Ischgl: Richterin lässt keine Gutachten zu, Urteil ergeht schriftlich

Ein Richterhammer (Symbolbild). pexels.com

WIEN (dpa-AFX) - Bei dem ersten Prozess um die tödlichen Corona-Ansteckungen im Tiroler Skiort Ischgl haben die Angehörigen eines toten Patienten vorläufig einen Rückschlag erlitten. Die Richterin im Wiener Landgericht ließ am Freitag keine weiteren wissenschaftlichen Gutachten und Anträge auf Vorlage von Behördenprotokollen zu, die der Klägeranwalt gefordert hatte. Die Witwe und der Sohn eines an Corona gestorbenen Österreichers, der sich bei der chaotischen Abreise aus Ischgl angesteckt haben soll, fordern rund 100 000 Euro Schadenersatz vom Staat.

Da alle relevanten Informationen über das Handeln der Behörden bekannt seien, werde das Verfahren geschlossen, sagte die Richterin und kündigte ein schriftliches Urteil an. Dem Verfahren folgen in den Tagen darauf weitere Klagen. Generell werfen die Kläger der Republik vor, zu spät vor dem auch in Ischgl grassierenden Coronavirus gewarnt und zu zögerlich reagiert zu haben./al/DP/ngu


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