Die Flagge Indiens.
Montag, 21.11.2016 11:49 von | Aufrufe: 300

Indien rudert bei seiner Währungsreform etwas zurück

Die Flagge Indiens. pixabay.com

NEU DELHI (dpa-AFX) - Nach tagelangem Tauziehen zwischen Finanz- und Agrarministerium hat Indien seine radikale Währungsreform aus der vorvergangenen Woche leicht aufgeweicht. Wie das Finanzministerium am Montag mitteilte, dürfen Landwirte ab sofort die zunächst für ungültig erklärten alten Banknoten im Wert von 500 Rupien (rund 6,90 Euro) wieder benutzen, um Saatgut zu kaufen. Die Ausnahme gilt jedoch nur bei staatlich kontrollierten Verkäufern.

In der Nacht auf den 9. November hatte Indiens Premierminister Narendra Modi überraschend die beiden größten Banknoten des Landes im Wert von 1000 und 500 Rupien für ungültig erklärt - nach eigener Aussage, um illegales Schwarzgeld zu entwerten. Die Aktion war vorher geheim gehalten worden. Neue große Scheine werden nur sehr langsam gedruckt. Noch immer sind die Bankfilialen hoffnungslos überlaufen und die meisten Geldautomaten leer.

Die Ankündigung Modis fiel auf den Beginn der Aussaat für die Wintersaison vieler Landwirte. Insbesondere auf dem Land haben viele Inder kein Bankkonto und auch keine Bankfiliale in der Nähe. Agrarminister Radha Mohan Singh hatte deshalb bereits vor einer Woche das Finanzministerium in einem Brief aufgefordert, die alten Banknoten wieder zum Kauf von Saatgut zuzulassen./smr/DP/she


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News