Belgien: Der Grand-Place/Grote Markt in Brüssel.
Freitag, 09.07.2021 12:32 von | Aufrufe: 681

Brüssel erlaubt Millionen-Garantie für Absicherung von Pauschalreisen

Belgien: Der Grand-Place/Grote Markt in Brüssel. pixabay.com

BRÜSSEL (dpa-AFX) - EU-Wettbewerbshüter haben eine deutsche 750-Millionen-Garantie für den neuen Fonds zur Absicherung von Pauschalreisen genehmigt. Aus dem Fonds sollen Urlauberinnen und Urlauber entschädigt werden, wenn ihr Reiseveranstalter insolvent gegangen ist und Reisen abgesagt wurden.

Der von Reiseveranstaltern finanzierte Reisesicherungsfonds soll ab dem 1. November bereitstehen und bis Ende Dezember 2026 mit rund 750 Millionen Euro gefüllt werden. Ein entsprechendes Gesetz hatte der Bundestag Mitte Juni verabschiedet. Die staatliche Garantie soll nach Angaben der EU-Kommission sicherstellen, dass stornierte Reisen auch dann erstattet werden können, auch wenn in dem Fonds nicht genügend Geld vorhanden ist.

Hintergrund der Regelung ist die Insolvenz des Reisekonzerns Thomas Cook im September 2019. Die Versicherung hatte damals nur einen Bruchteil der Kosten ersetzt, weshalb schließlich der Staat einsprang und bis Mitte November fast 40 Millionen Euro an Thomas-Cook-Kunden auszahlte. Der Fonds soll künftig Vorauszahlungen der Kunden, den Rücktransport gestrandeter Urlauber sowie deren Unterbringung bis zum Rücktransport garantieren.

Er löst grundsätzlich die bisherige Absicherung durch Versicherungen oder Bankbürgschaften ab. Von der Pflicht, in den Reisesicherungsfonds einzuzahlen, werden nur kleinere Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter zehn Millionen Euro ausgenommen./mjm/DP/stw


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

6,694
-0,51%
TUI Realtime-Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur TUI Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News