Hyrican Informationssysteme AG: Rechtssache

Freitag, 15.12.2017 13:05 von DGAP - Aufrufe: 157

DGAP-News: Hyrican Informationssysteme AG / Schlagwort(e): Rechtssache Hyrican Informationssysteme AG: Rechtssache 15.12.2017 / 13:00 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 14. Dezember 2017 die Revision der Hyrican AG im Verfahren 1 ZR 53/15 um Auskünfte über Verkaufsmengen im Zusammenhang mit einer etwaigen Verpflichtung zur Zahlung einer Urheberrechtsabgabe in den Jahren 2002 bis 2005 zurückgewiesen. Die im Wege der Stufenklage erhobene Feststellungsklage zur Höhe der Abgabe war nicht Gegenstand des Revisionsverfahrens. Die Vorinstanz hatte über den Auskunftsanspruch im Wege eines Teilurteils entschieden. Der Feststellungsantrag zur Höhe der Abgabe ist weiterhin beim Oberlandesgericht München anhängig. Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) verlangt eine Abgabe von EUR 18,42 pro in Deutschland veräußerten Personal Computer (PC) beziehungsweise Notebook. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, so dass die konkreten Auswirkungen dieses Urteils noch nicht abschließend eingeschätzt werden können. Zudem ist beim BGH unter dem Az. KRZ 47/15 ein gegen die ZPÜ gerichtetes Kartellrechtsverfahrens des Zentralverband Informationstechnologie und Computerindustrie (ZitCO) anhängig, welches die Abgabenhöhe in dem betreffenden Zeitraum zum Gegenstand hat. 

15.12.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


639555  15.12.2017 

fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=639555&application_name=news&site_id=ariva
Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News