HV-Bekanntmachung: Sixt Leasing SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.06.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Montag, 07.05.2018 15:10 von DGAP - Aufrufe: 445

DGAP-News: Sixt Leasing SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Sixt Leasing SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.06.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 07.05.2018 / 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


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Sixt Leasing SE Pullach i.Isartal Inhaber-Stammaktien WKN A0DPRE ISIN DE000A0DPRE6 Amtsgericht München, HRB 227195 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am 19. Juni 2018, 10:00 Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr), in der Alten Kongresshalle, Theresienhöhe 15, 80339 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. TAGESORDNUNG
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Sixt Leasing SE, des Berichts über die Lage des Konzerns und der Sixt Leasing SE einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses bzw. eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung ist in diesem Fall durch das Gesetz nicht vorgesehen. Vielmehr sind die vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung nach der gesetzlichen Regelung (§ 176 Abs. 1 Satz 1 AktG) lediglich zugänglich zu machen. Dementsprechend erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

 

Der im festgestellten Jahresabschluss ausgewiesene Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR 29.925.573,46 wird wie folgt verwendet:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,48 je dividendenberechtigter Stückaktie EUR 9.893.564,64
Vortrag auf neue Rechnung EUR 20.032.008,82
  EUR 29.925.573,46

Der Anspruch der Aktionäre auf die Dividende ist am Freitag, den 22. Juni 2018, zur Zahlung fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG).

Von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltene eigene Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt. Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass die Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger keine eigenen Aktien hält und damit im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger sämtliche 20.611.593 von der Gesellschaft ausgegebenen Stückaktien dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der bei unveränderter Höhe der Dividende je dividendenberechtigter Stückaktie entsprechend angepasste Beträge für die Ausschüttungssumme und den Vortrag auf neue Rechnung vorsieht.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2017 jeweils Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2017 jeweils Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für eine prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen im Geschäftsjahr 2018 und im Geschäftsjahr 2019 im Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,

-

zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018; und

-

zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 im Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2019

zu wählen.

Der Aufsichtsrat hat keinen Prüfungsausschuss gebildet. Anstelle des Prüfungsausschusses hat der Aufsichtsrat entsprechend Artikel 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 erklärt, dass sein Wahlvorschlag für die Wahl des Abschlussprüfers frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers auferlegt wurde.

6.

Beschlussfassung über die Aufhebung des Entsendungsrechts für ein Mitglied des Aufsichtsrats und eine entsprechende Änderung der Satzung in § 10 (Zusammensetzung und Amtszeit des Aufsichtsrats)

Gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung wird eines der drei Mitglieder des Aufsichtsrats von der Sixt SE mit Sitz in Pullach i. Isartal (Amtsgericht München; HRB 206738) entsandt, solange diese Aktionärin der Gesellschaft ist. Dieses Entsendungsrecht soll aufgehoben werden mit der Folge, dass künftig sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung zu wählen sind.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

 

Das satzungsmäßige Entsendungsrecht der Sixt SE für ein Mitglied des Aufsichtsrats wird mit Wirkung auf die Eintragung der nachstehenden Satzungsänderungen im Handelsregister der Gesellschaft aufgehoben. § 10 der Satzung wird hierzu wie folgt geändert:

-

Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst: 'Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Hauptversammlung ohne Bindung an Wahlvorschläge gewählt.'

-

Absatz 4 wird aufgehoben, Absatz 5 wird zum neuen Absatz 4 und bleibt im Übrigen unverändert.

7.

Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß Art. 40 Abs. 2 und Abs. 3, 47 Abs. 4 SE-VO, § 17 Abs. 1 SEAG, § 101 Abs. 2 AktG, § 21 SEBG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft und § 10.4 der Vereinbarung vom 25. Februar 2016 mit dem besonderen Verhandlungsgremium über die Beteiligung der Arbeitnehmer bei der Sixt Leasing SE aus drei Mitgliedern. Hiervon werden gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft zwei Mitglieder von der Hauptversammlung ohne Bindung an Wahlvorschläge gewählt und ein Mitglied in den Aufsichtsrat entsandt.

Ab Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Aufhebung des satzungsmäßigen Entsendungsrechts durch Eintragung der entsprechenden Satzungsänderungen im Handelsregister der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat gemäß den vorstehend genannten Vorschriften in Verbindung mit dem dann neu gefassten § 10 Abs. 2 der Satzung unverändert aus drei Mitgliedern, die dann jedoch sämtlich von der Hauptversammlung ohne Bindung an Wahlvorschläge gewählt werden.

Die Amtszeiten der von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats, der Herren Erich Sixt (Vorsitzender) und Prof. Dr. Marcus Englert (stellvertretender Vorsitzender), enden jeweils mit Beendigung der vorliegenden Hauptversammlung. Daher sind Neuwahlen für zwei Mitglieder des Aufsichtsrats erforderlich.

Im Hinblick auf die unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagene Aufhebung ihres Entsendungsrechts hat die Sixt SE gegenüber der Gesellschaft erklärt, dass sie von ihrem Entsendungsrecht von Vornherein nur noch für den Zeitraum bis Wirksamwerden von dessen Aufhebung durch Eintragung der entsprechenden Satzungsänderungen im Handelsregister Gebrauch machen wird. Daher ist für den Zeitraum ab Eintragung dieser Satzungsänderungen im Handelsregister nunmehr auch ein drittes Aufsichtsratsmitglied zu wählen. Für den Zeitraum bis zur Beendigung der vorliegenden Hauptversammlung gehört Herr Dr. Bernd Metzner dem Aufsichtsrat der Gesellschaft als entsandtes Mitglied an; für den anschließenden Übergangszeitraum bis zum Wirksamwerden der Aufhebung des Entsendungsrechts beabsichtigt die Sixt SE ebenfalls Dr. Bernd Metzner in den Aufsichtsrat zu entsenden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgenden Personen wie folgt zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen:

a.

Professor Dr. Marcus Englert, Unternehmensberater und Associate Partner sowie Geschäftsführer der Solon Management Consulting GmbH & Co. KG mit Sitz in München, wohnhaft in München,

als eines der beiden nach geltender Satzungsregelung durch die Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder;

b.

Erich Sixt, Vorstandsvorsitzender der Sixt SE mit Sitz in Pullach, wohnhaft in Grünwald,

als weiteres der beiden nach geltender Satzungsregelung durch die Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder;

c.

Dr. Bernd Metzner, Mitglied des Vorstands der Ströer Management SE mit Sitz in Köln, wohnhaft in Köln,

als das nach künftiger Satzungsregelung dritte durch die Hauptversammlung zu wählende Mitglied.

Die Wahl erfolgt im Falle der vorstehend unter lit. a und lit. b genannten Personen jeweils mit Wirkung ab Beendigung der vorliegenden Hauptversammlung und im Falle der vorstehend unter lit. c genannten Person mit Wirkung ab Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Satzungsänderungen im Handelsregister der Gesellschaft. Die Wahl erfolgt gemäß § 10 Abs. 3 der Satzung jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsratsmitglieds für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, dabei nicht mitgerechnet wird, höchstens jedoch für sechs Jahre.

Es ist vorgesehen, die vorstehenden Wahlen im Wege der Einzelwahl durchzuführen.

Der derzeitige Aufsichtsratsvorsitzende Erich Sixt beabsichtigt im Falle seiner Wiederwahl, erneut für den Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren.

Angaben zu den Mitgliedschaften der zur Wahl vorgeschlagenen Personen in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Professor Dr. Marcus Englert

-

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

Vorsitzender des Aufsichtsrats der Rocket Internet SE, Berlin

-

Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Vorsitzender des Verwaltungsrats der European Directories Midco S.à r.l., Luxemburg/Großherzogtum Luxemburg

Mitglied des Verwaltungsrats der Zattoo Europa AG, Zürich/Schweiz

Erich Sixt

-

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

keine

-

Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Vorsitzender des Aufsichtsrats der e-Sixt GmbH & Co. KG, Pullach

Dr. Bernd Metzner

-

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

keine

-

Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Mitglied des Aufsichtsrats der Döhler GmbH, Darmstadt

Angaben zu persönlichen und geschäftlichen Beziehungen der zur Wahl vorgeschlagenen Personen zum Unternehmen, seinen Organen und wesentlich beteiligten Gesellschaftern, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats für die Wahlentscheidung maßgeblich sind:

Professor Dr. Marcus Englert

Herr Professor Dr. Marcus Englert gehört bereits bisher dem Aufsichtsrat der Sixt Leasing SE als von der Hauptversammlung gewähltes Mitglied an.

Erich Sixt

Herr Erich Sixt gehört bereits bisher dem Aufsichtsrat der Sixt Leasing SE als von der Hauptversammlung gewähltes Mitglied an.

Herr Erich Sixt ist ferner Vorstandsvorsitzender und mittelbar wesentlich beteiligter Aktionär der Sixt SE mit Sitz in Pullach sowie Vorsitzender des Aufsichtsrats der e-Sixt GmbH & Co. KG mit Sitz in Pullach, einem Tochterunternehmen der Sixt SE. Die Sixt SE hält ihrerseits an der Sixt Leasing SE eine Beteiligung von mehr als 40 % des Grundkapitals und der Stimmrechte und ist damit ein an der Sixt Leasing SE wesentlich beteiligter Gesellschafter.

Dr. Bernd Metzner

Herr Dr. Bernd Metzner gehört bereits bisher dem Aufsichtsrat der Sixt Leasing SE als entsandtes Mitglied an.

Lebensläufe der Kandidaten sowie Übersichten über deren wesentliche Tätigkeiten sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://ir.sixt-leasing.de/hv

zugänglich.

Unterlagen zur Tagesordnung

Ab Einberufung der Hauptversammlung werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://ir.sixt-leasing.de/hv

insbesondere folgende Unterlagen zugänglich gemacht:

-

die Hauptversammlungseinladung;

-

der festgestellte Jahresabschluss und der gebilligte Konzernabschluss, der Bericht über die Lage des Konzerns und der Sixt Leasing SE einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie der Bericht des Aufsichtsrats der Sixt Leasing SE, jeweils für das Geschäftsjahr 2017;

-

der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands (als Bestandteil der Hauptversammlungseinladung);

-

Lebensläufe der Kandidaten für die Wahl zum Aufsichtsrat sowie Übersichten über deren wesentliche Tätigkeiten.

Sämtliche vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung selbst zur Einsicht ausliegen. Sie können von den Aktionären ferner ab Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Zugspitzstraße 1, 82049 Pullach) während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden. Auf Verlangen werden die vorgenannten Unterlagen Aktionären der Gesellschaft auch kostenfrei zugesandt. Bestellungen bitten wir ausschließlich zu richten an:

Sixt Leasing SE - Investor Relations - Zugspitzstraße 1 82049 Pullach Fax: +49 (0)89 / 7 44 44-8 4518 E-Mail: hv-leasing@sixt.com

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger EUR 20.611.593,00 und ist eingeteilt in insgesamt 20.611.593 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte an der Gesellschaft beträgt somit im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger 20.611.593.

Aus unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen Aktien steht der Gesellschaft gemäß § 71b AktG kein Stimmrecht zu. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger keine eigenen Aktien.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Ferner müssen Aktionäre die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung nachweisen. Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung (und damit zugleich zur Ausübung des Stimmrechts) ist ein in Textform erstellter Nachweis des Aktienbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich und ausreichend. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag/Record Date), d.h. auf Dienstag, den 29. Mai 2018, 00:00 Uhr (MESZ), zu beziehen.

Die Anmeldung und der zusätzlich erforderliche Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme müssen der Sixt Leasing SE spätestens bis Dienstag, den 12. Juni 2018, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse zugehen:

Sixt Leasing SE c/o Commerzbank AG GS-MO 3.1.1 General Meetings 60261 Frankfurt am Main Fax: +49 (0) 69 / 136 26 351 E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com

Nach Erfüllung der vorstehenden Teilnahmevoraussetzungen werden den teilnahmeberechtigten Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Die Eintrittskarten sind keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Stimmrechtsausübung, sondern lediglich organisatorische Hilfsmittel.

Bedeutung des Nachweisstichtags

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den im vorstehenden Abschnitt genannten Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts richten sich somit ausschließlich nach dem Aktienbesitz zu dem dort genannten Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag oder der Anmeldung zur Hauptversammlung ist keine Sperre für die Veräußerung von Aktien verbunden. Aktionäre können über ihre Aktien daher auch am und nach dem Nachweisstichtag sowie nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung frei verfügen. Solche Verfügungen haben jedoch keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für einen Erwerb oder Hinzuerwerb von Aktien, der am oder nach dem Nachweisstichtag erfolgt. Personen, die erst am oder nach dem Nachweisstichtag Aktien der Gesellschaft erwerben, sind hinsichtlich dieser Aktien daher auf der Hauptversammlung aus eigenem Recht weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre haben die Möglichkeit, einen Bevollmächtigten, auch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären oder von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter, zu beauftragen, für sie an der Hauptversammlung teilzunehmen und das Stimmrecht auszuüben. Auch in diesem Fall müssen für den betreffenden Aktienbestand die weiter oben genannten Teilnahmevoraussetzungen erfüllt werden.

Auf die Vollmacht finden in Ermangelung einer abweichenden Satzungsbestimmung die gesetzlichen Vorschriften Anwendung. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen daher der Textform, wenn weder ein Kreditinstitut, noch eine Vereinigung von Aktionären oder eine sonstige, einem Kreditinstitut gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG gleichgestellte Person oder Personenvereinigung bevollmächtigt wird.

Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Vereinigung von Aktionären oder einer sonstigen, einem Kreditinstitut gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG gleichgestellten Person oder Personenvereinigung gelten die besonderen gesetzlichen Vorschriften des § 135 AktG, die u.a. verlangen, dass die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten ist. Das allgemeine gesetzliche Textformerfordernis findet bei diesen Vollmachtsempfängern demgegenüber nach überwiegender Auffassung keine Anwendung. Die betreffenden Vollmachtsempfänger setzen jedoch unter Umständen eigene Formerfordernisse fest; Einzelheiten sind ggf. bei dem jeweiligen Vollmachtsempfänger zu erfragen.

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht kann sowohl vor als auch noch während der Hauptversammlung erfolgen. Vollmachtsformulare, die zur Vollmachtserteilung vor bzw. außerhalb der Hauptversammlung verwendet werden können, werden teilnahmeberechtigten Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung übersandt. Vollmachtsformulare, die zur Vollmachtserteilung auf der Hauptversammlung selbst verwendet werden können, erhalten teilnahmeberechtigte Aktionäre bzw. ihre Vertreter am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle zur Hauptversammlung. Teilnahmeberechtigte Aktionäre bleiben auch nach erfolgter Vollmachtserteilung zur persönlichen Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt.

Die Erteilung und der Widerruf der Vollmacht können sowohl durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft als auch durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erfolgen. Für die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft sowie die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf steht nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung, an welche insbesondere auch eine elektronische Übermittlung per E-Mail erfolgen kann:

Sixt Leasing SE c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Fax: +49 (0)89 / 210 27 289 E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann auch dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Erfolgt die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft, erübrigt sich ein gesonderter Nachweis.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung des Stimmrechts auf der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen in der Vollmacht verbindliche Weisungen für die Stimmrechtsausübung erteilt werden; sie sind verpflichtet, gemäß den ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Die betreffenden Weisungen bedürfen ebenso wie die Vollmacht der Textform; Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht und der darin erteilten Weisungen sowie deren Änderungen. Die Vertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist auf die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts bei der Abstimmung über die Beschlussvorschläge der Verwaltung zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung beschränkt; Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts über sonstige Beschlussanträge oder zur Ausübung weiterer Aktionärsrechte auf der Hauptversammlung nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht entgegen. Für die Bevollmächtigung kann das auf der Eintrittskarte aufgedruckte Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter verwendet werden. Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft bis spätestens Freitag, den 15. Juni 2018, 24:00 Uhr (MESZ), unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen:

Sixt Leasing SE c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Fax: +49 (0)89 / 210 27 289 E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Daneben kann eine Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bis zum Beginn der Abstimmung auch noch auf der Hauptversammlung selbst erfolgen; ein entsprechendes Formular erhalten teilnahmeberechtigte Aktionäre bzw. ihre Vertreter am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle zur Hauptversammlung.

Das Recht der Aktionäre, persönlich oder durch einen bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung teilzunehmen und das Stimmrecht auszuüben, bleibt von einer Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter unberührt. Im Falle der persönlichen Teilnahme des Aktionärs oder eines von ihm bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung erlischt ein zuvor erteilter Auftrag an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter samt der zugehörigen Weisungen ohne gesonderten Widerruf. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden in diesem Fall auf der Grundlage einer zuvor an sie erteilten Vollmacht nicht tätig.

Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung werden den Aktionären nach Erfüllung der weiter oben genannten Teilnahmevoraussetzungen zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung übersandt.

Recht der Aktionäre auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG in Verbindung mit Art. 56 Satz 2 und 3 SE-VO und § 50 Abs. 2 SEAG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000 Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich oder in der elektronischen Form des § 126a BGB (d.h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) an den Vorstand der Sixt Leasing SE zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens Samstag, den 19. Mai 2018, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Es wird darum gebeten, entsprechende Verlangen an folgende Anschrift zu richten:

Sixt Leasing SE - Vorstand - Zugspitzstraße 1 82049 Pullach E-Mail (mit qualifizierter elektronischer Signatur): hv-leasing@sixt.com

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens in gleicher Weise wie die Einberufung bekannt gemacht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung zu stellen sowie Vorschläge zu einer in der Tagesordnung vorgesehenen Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern zu unterbreiten.

Gegenanträge mit Begründung sowie Wahlvorschläge können der Gesellschaft ferner auch vor der Hauptversammlung an folgende Adresse übermittelt werden:

Sixt Leasing SE - Investor Relations - Zugspitzstraße 1 82049 Pullach Fax: +49 (0)89 / 7 44 44-8 4518 E-Mail: hv-leasing@sixt.com

Gegenanträge mit Begründung und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft bis spätestens Montag, den 4. Juni 2018, 24:00 Uhr (MESZ), unter der vorstehenden Adresse zugehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung sowie eventueller Stellungnahmen der Verwaltung unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://ir.sixt-leasing.de/hv

zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie Gegenanträge ohne Begründung werden nicht berücksichtigt; Wahlvorschläge bedürfen keiner Begründung. Ferner kann die Gesellschaft auch noch unter bestimmten weiteren, in den §§ 126 bzw. 127 AktG näher geregelten Voraussetzungen von einer Zugänglichmachung ganz oder teilweise absehen oder Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge und deren Begründungen zusammenfassen.

Auch wenn Gegenanträge und Wahlvorschläge der Gesellschaft vorab übermittelt worden sind, finden sie in der Hauptversammlung nur dann Beachtung, wenn sie dort nochmals gestellt bzw. unterbreitet werden. Das Recht der Aktionäre, auf der Hauptversammlung Gegenanträge oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen bzw. zu unterbreiten, bleibt unberührt.

Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Unter bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG näher ausgeführten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern. Ferner ist der Versammlungsleiter nach näherer Maßgabe von § 19 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre und Internetseite, über welche die Informationen gemäß § 124a AktG zugänglich sind

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2 AktG in Verbindung mit Art. 56 Satz 2 und 3 SE-VO und § 50 Abs. 2 SEAG, §§ 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sowie die Einberufung der Hauptversammlung und die weiteren Informationen nach § 124a AktG werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://ir.sixt-leasing.de/hv

zugänglich gemacht.

Unter dieser Internetadresse werden nach der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.

Die Einberufung der Hauptversammlung wurde solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.

 

Pullach, im Mai 2018

Sixt Leasing SE

Der Vorstand

 

Informationen zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten (insbesondere Name, Wohnort bzw. Sitz und Anschrift des Aktionärs und ggf. seiner Vertreter, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte), um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist - ab dem 25. Mai 2018 - Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) der Datenschutz-Grundverordnung. Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht. Die Dienstleister der Gesellschaft, die zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis und im Rahmen der Bekanntmachung von Aktionärsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären.

Aktionäre und Aktionärsvertreter haben unter den in Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung näher geregelten gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung. Diese Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

datenschutz@sixt.com

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

Sixt Leasing SE Datenschutz Zugspitzstraße 1 82049 Pullach

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

Unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:

Sixt Leasing SE Datenschutzbeauftragter Zugspitzstraße 1 82049 Pullach E-Mail: datenschutz@sixt.com


07.05.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Sixt Leasing SE
Zugspitzstr. 1
82049 Pullach
Deutschland
E-Mail: hv-leasing@sixt.com
Internet: http://ir.sixt-leasing.de/hv
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

683147  07.05.2018 

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