HV-Bekanntmachung: KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.06.2014 in Colonia-Allee 3, 51067 Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Donnerstag, 24.04.2014 15:06 von DGAP - Aufrufe: 290

KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 24.04.2014 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG Köln - Wertpapierkennnummer A1X 3WW - EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Mittwoch, 4. Juni 2014, um 10:00 Uhr, in unseren Geschäftsräumen in der Colonia-Allee 3 in 51067 Köln, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes der Gesellschaft, des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und Absatz 5 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013 in Höhe von EUR 4.339.589,56 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen. 6. Beschlussfassung über Satzungsänderungen Der Bundesanzeiger als Publikationsmedium für Bekanntmachungen der Gesellschaft soll entsprechend den tatsächlichen Gegebenheiten genau bestimmt werden. In § 4 der Satzung soll deshalb das Wort 'elektronischen' gestrichen werden. Die Beschränkung von Umschreibungen von Aktien wenige Tage vor einer Hauptversammlung soll durch eine Regelung in der Satzung klargestellt werden. Zudem soll der Anspruch auf Einzelverbriefung der Aktien durch Satzungsregelung ausdrücklich ausgeschlossen werden. § 6 Absatz 1 und § 6 Absatz 2 der Satzung sollen deshalb ergänzt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Beschlüsse zu fassen. § 4 der Satzung lautet nach Streichung des Wortes 'elektronischen' wie folgt: 'Die nach Aktiengesetz oder Satzung notwendigen Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen ausschließlich im Bundesanzeiger für die Bundesrepublik Deutschland.' § 6 Abs. 1 der Satzung wird um folgenden Satz ergänzt: 'Löschungen und Eintragungen im Aktienregister finden an den letzten sechs Kalendertagen vor der Hauptversammlung sowie am Tag der Hauptversammlung nicht statt.' § 6 Abs. 2 der Satzung wird um folgenden Satz ergänzt: 'Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihres Anteils ist ausgeschlossen.' Unterlagen Diese Einladung, eine Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 1, die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung und die im Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sind im Internet unter www.khdis.de und dort im Bereich 'Hauptversammlung/AGM' verfügbar und stehen zum Download bereit. Die genannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 3.600.000 und ist eingeteilt in 424.000 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt 424.000. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im Bundesanzeiger. TEILNAHMEBEDINGUNGEN Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Die Teilnahmebedingungen ergeben sich aus §§ 121 ff., 67 Abs. 2 AktG und § 18 der Satzung. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Anmeldung muss mindestens in Textform (§ 126b BGB) erfolgen und kann auch per Telefax oder E-Mail übermittelt werden. Sie muss bei der nachfolgend genannten Adresse spätestens am Mittwoch, den 28. Mai 2014, 24:00 Uhr, eingehen. Die Anmeldung ist zu richten an: KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG Aktionärsservice Postfach 14 60 61365 Friedrichsdorf Fax: +49 (0) 69 2222 12944 E-Mail: hv.services@rsgmbh.com Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Absatz 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus arbeitstechnischen Gründen werden allerdings im Zeitraum vom Ablauf des 28. Mai 2014 (sogenanntes Technical Record Date) bis zum Schluss der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen (sogenannter Umschreibestopp). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten Umschreibung am 28. Mai 2014. Der Umschreibestopp bedeutet keine Sperre für die Verfügung über die Aktien. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 28. Mai 2014 bei der Gesellschaft eingehen, können allerdings Teilnahmerechte und Stimmrechte aus diesen Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. In solchen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrecht bis zur Umschreibung noch bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär. Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen. Ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären bzw. den von ihnen Bevollmächtigten werden Eintrittskarten zugesandt. Stimmrechtsvertretung Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre rechtzeitig anmelden. Wenn weder ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person oder Institution im Sinne des § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, der Textform (§ 126b BGB). Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann an folgende Adresse übermittelt werden: KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG Hauptversammlung 2014 Colonia-Allee 3 51067 Köln Die Gesellschaft bietet den Aktionären für die elektronische Übermittlung des Nachweises der Vollmacht folgende Telefax-Nummer und E-Mail-Adresse an: Telefax: +49-(0)221 -6504-1099 E-Mail: KIS.HV2014@KHD.com Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden soll, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen rechtzeitig über eine mögliche Form der Vollmacht ab. Bevollmächtigung von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft kann mit den den Aktionären zugesandten Unterlagen bzw. Vollmachtsformularen bereits vor der Hauptversammlung bevollmächtigt werden. Der bevollmächtigte Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. Rechte der Aktionäre Ergänzungsanträge gemäß § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind und deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 des Grundkapitals der Gesellschaft erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung muss der Gesellschaft spätestens bis zum Sonntag, den 4. Mai 2014, 24:00 Uhr, in schriftlicher Form zugegangen sein. Ergänzungsverlangen richten Sie bitte schriftlich an den Vorstand unter der nachfolgenden Adresse: KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG - Vorstand - Colonia-Allee 3 51067 Köln Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse http://www.khdis.de und dort im Bereich 'Hauptversammlung/AGM' bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. Anträge und Wahlvorschläge Anträge gemäß § 126 AktG und Wahlvorschläge zur Hauptversammlung gemäß § 127 AktG von Aktionären, die im Aktienregister eingetragen sind, sind bis zum Dienstag, den 20. Mai 2014, 24:00 Uhr, der Gesellschaft ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden: KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG Hauptversammlung 2014 Colonia-Allee 3, 51067 Köln Telefax: +49 221 6504 1099 Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die im Aktienregister eingetragen sind, können auch per E-Mail (sabine.marzola@khd.com) übermittelt werden. Anträge und Wahlvorschläge sind in deutscher Sprache einzureichen. Sofern sie auch in englischer Sprache veröffentlicht werden sollen, ist eine Übersetzung beizufügen. Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge werden unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter 'http://www.khdis.de' veröffentlicht. Die ordentliche Hauptversammlung wird nicht in Ton oder Bild übertragen. Auskunftsrechte des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG Gemäß § 131 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Der Vorstand darf die Auskunft nur aus den in § 131 Abs. 3 AktG aufgeführten Gründen verweigern, insbesondere soweit die Auskunft auf der Internetseite der Gesellschaft, in der Hauptversammlung und über mindestens sieben Tage vor deren Beginn durchgängig zugänglich ist. Weitergehende Erläuterungen Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.khdis.de und dort im Bereich 'Hauptversammlung/AGM'. Informationen nach § 124a AktG Die Internetseite der KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG, über die die Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind, lautet wie folgt: http://www.khdis.de. Die Informationen finden sich dort im Bereich 'Hauptversammlung/AGM'. Köln, im April 2014 KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG DER VORSTAND 24.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG Colonia-Allee 3 51067 Köln Deutschland E-Mail: sabine.marzola@khd.com Internet: http://www.khdis.de WKN: A1X3WW Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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