HV-Bekanntmachung: cycos AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2014 in Aachen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Freitag, 11.04.2014 15:35 von DGAP - Aufrufe: 348

cycos AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 11.04.2014 15:30 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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cycos AG Alsdorf - Wertpapier-Kenn-Nr. 770020 / ISIN DE0007700205 - Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der cycos AG am Freitag, den 23. Mai 2014, 10:00 Uhr, im forum M, Buchkremerstraße 1-7, 52062 Aachen Tagesordnung: 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. September 2013, des Lageberichts für die cycos AG einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 des Handelsgesetzbuches zum 30. September 2013 sowie des Berichts des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2012/2013 Die genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der cycos AG, Joseph-von-Fraunhofer-Straße 5, 52477 Alsdorf, und im Internet unter der Adresse http://www.cycos.com/de/ueber-uns/investor-relations/hauptversammlung.html eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär gegen Nachweis seiner Aktionärseigenschaft auch eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen unverzüglich und kostenlos zugesandt. 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes im Geschäftsjahr 2012/2013 Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2012/2013 Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013/2014 zu bestellen. 5. Beschlussfassung über die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 23. Mai 2014 endet die Amtszeit von Herrn Michael Fasciani als Mitglied des Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat besteht insgesamt aus drei von den Anteilseignervertretern zu wählenden Mitgliedern. Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, zur Ergänzung des Aufsichtsrats die folgende Person zum Mitglied des Aufsichtsrates zu wählen, wobei Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien angegeben sind: Herr Robert Ehses, wohnhaft in Untermeitingen, Senior Vice President Product Management bei der Unify GmbH & Co. KG mit Sitz in München Herr Ehses ist kein Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach § 95 Absatz 1 Satz 1 AktG sowie § 9 Absatz 1 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Aufsichtsratsmitglieder werden gemäß § 9 Absatz 2 der Satzung vorbehaltlich einer anderweitigen Festlegung der Amtszeit bei der Wahl bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Um einen Gleichlauf mit der Amtszeit der weiteren zwei Aufsichtsratsmitglieder, welche in der Hauptversammlung vom 24. Mai 2013 gewählt wurden, zu erreichen, soll die Wahl des neu zu wählenden Aufsichtsratsmitglieds abweichend von der in der Satzung vorgesehenen Regelzeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016/2017 beschließt, erfolgen. Im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 Absatz 4 bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex weisen wir darauf hin, dass die cycos AG und die Unify GmbH & Co. KG, für die Herr Ehses tätig ist, demselben Konzern, dessen Konzernobergesellschaft die Enterprise Networks Holdings B.V., Amsterdam/Niederlande, ist, angehören. Als alleinige Gesellschafterin der CHG Communication Holding GmbH ist die Unify GmbH & Co. KG ferner mittelbar wesentlich an der cycos AG beteiligt. Zudem stehen die derzeitigen Vorstandsmitglieder der cycos AG, Herr Hermanns und Herr Seeber, ebenfalls in einem Anstellungsverhältnis mit der Unify GmbH & Co. KG. Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmrechtsausübung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, deren Anmeldung und Berechtigungsnachweis der Gesellschaft unter der Adresse cycos AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 (0) 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de bis spätestens am 16. Mai 2014 (24.00 Uhr) zugegangen sind. Der Berechtigungsnachweis hat in Form eines in deutscher oder englischer Sprache in Textform erstellten Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut, einen deutschen Notar oder eine Wertpapiersammelbank zu erfolgen. Bezugspunkt für den Berechtigungsnachweis ist der Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), d.h. der 2. Mai 2014 (0.00 Uhr). Bedeutung des Nachweisstichtags Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich. Entsprechendes gilt für den Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. Stimmrechtsvertretung Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Ein Vollmachtsformular erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126 b BGB). Im Falle einer Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Der Nachweis kann auch unter der E-Mail-Adresse hauptversammlung@cycos.com übermittelt werden. Außerdem bieten wir unseren Aktionären an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist in Textform zu erteilen und muss in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts enthalten. Ohne die Erteilung von Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Zur Erteilung der Vollmacht und der Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann das Vollmachtsformular verwendet werden, welches die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte erhalten. Auch im Falle einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist der fristgerechte Zugang der Anmeldung und des Berechtigungsnachweises nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch unter der E-Mail-Adresse hauptversammlung@cycos.com übermittelt werden. Weitere Einzelheiten und Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Entsprechende Informationen finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.cycos.com/de/ueber-uns/investor-relations/hauptversammlung.html. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 7.817.798,00. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beläuft sich demgemäß auf 7.817.798 Stück. Eigene Aktien hält die Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung nicht. Rechte der Aktionäre Den Aktionären stehen im Vorfeld sowie während der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu: 1. Recht auf Ergänzung der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht 390.890 Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft bis zum Ablauf des 22. April 2014 unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen: cycos AG Hauptversammlung 2014 Joseph-von-Fraunhofer-Straße 5 52477 Alsdorf Fax-Nr.: +49 (2404) 901-395 E-Mail: hauptversammlung@cycos.com 2. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären Wenn ein Aktionär Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat stellen oder Wahlvorschläge unterbreiten möchte, sind diese ausschließlich an folgende Adresse zu richten: cycos AG Hauptversammlung 2014 Joseph-von-Fraunhofer-Straße 5 52477 Alsdorf Fax-Nr.: +49 (2404) 901-395 E-Mail: hauptversammlung@cycos.com Gegenanträge sind zu begründen, Wahlvorschläge hingegen nicht. Die mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 8. Mai 2014, unter einer dieser Adressen eingegangenen und zugänglich zu machenden Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden wir im Internet unter http://www.cycos.com/de/ueber-uns/investor-relations/hauptversammlung.html veröffentlichen. Anderweitig adressierte oder nach Fristablauf eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse einsehbar sein. 3. Auskunftsrecht des Aktionärs Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Unternehmens und der in den Abschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. 4. Weitergehende Erläuterungen Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127, § 131 Absatz 1 AktG finden sich im Internet unter der Internetadresse http://www.cycos.com/de/ueber-uns/investor-relations/hauptversammlung.html. Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung Eine Abschrift der zu Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen wird den Aktionären auf Anfrage unverzüglich zugesandt. Außerdem werden diese Unterlagen auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausgelegt. Darüber hinaus stehen diese Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.cycos.com/de/ueber-uns/investor-relations/hauptversammlung.html zur Einsichtnahme und zum Herunterladen bereit. Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG können ebenfalls im Internet unter http://www.cycos.com/de/ueber-uns/investor-relations/hauptversammlung.html eingesehen und auf Wunsch heruntergeladen werden. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung ebenfalls unter dieser Internetadresse bekannt gegeben. Alsdorf, im April 2014 cycos AG Der Vorstand 11.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: cycos AG Joseph-von-Fraunhofer-Str. 7 52477 Alsdorf Deutschland E-Mail: ir@cycos.com Internet: http://www.cycos.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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