Militärfahrzeuge
Quelle: ©iStock
Google
neu
Die Newsartikel wurden besser lesbar gestaltet.
Mehr erfahren
wallstreetONLINE Redaktion  |  14. Januar 2025, 17:40 Aufrufe: 201

Hebel-Idee: Nicht Rheinmetall: Starkes Kaufsignal bei dieser Rüstungsaktie!

RTX (ehemals Raytheon) ist einer der weltweit größten Rüstungskonzerne. Nach einer wochenlangen Korrektur hat die Aktie nun ihren Abwärtstrend verlassen können.Willkommen zum wallstreetONLINE-TrendFinder – RTX Das zurückliegende Börsenjahr hatte dank Kursgewinnen auf breiter Front viele Trendthemen. Wie schon im Jahr zuvor dominierten vor allem Halbleiter- und KI-Aktien das Nachrichtengeschehen. Auch Raumfahrtaktien wie Rocket Lab erfreuten sich vor allem bei Privatanlegern großer Beliebtheit. Dazu kamen zum Jahresende Quantencomputer-Aktien. Trotz oft überdurchschnittlicher Kursgewinne blieb es um Rüstungsaktien hingegen still. Hierzulande erhielt zwar Rheinmetall als einer der DAX-Leader …
Jetzt den vollständigen Artikel lesen
Anhören
Teilen
Feedback
Kopieren
ARIVA Newsletter
Call auf RTX [Morgan Stanley & Co. . 1,53 € Call auf RTX [Morgan Stanley & Co. International plc] Chart -15,0%
RTX Corp 122,41 $ RTX Corp Chart -2,73%

Community-Beiträge zu RTX Corp

aus Forum-Thread: Raytheon Technologies
Avatar des Verfassers
28.01.2025 - 15:22 Uhr
Tom081580
Boom
Starke Zahlen...
Avatar des Verfassers
23.01.2025 - 22:20 Uhr
Trimalchio
All-time-high ...
bei RTX, der früheren Raytheon Technologies.Und ich könnte mir vorstellen, dass es zumindest für die nächsten vier Jahre noch weiter aufwärts geht.RTX ist eigentlich ein eindeutiger Trump-Profiteur, denn nicht nur das US-Verteidigungsministerium ist ein großer Auftraggeber, man wird auch die Europäer noch ordentlich zur Ader lassen.
Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.