Große Pleiten, großer Aufwand

Samstag, 21.04.2018 09:00 von WirtschaftsWoche - Aufrufe: 575

Das neue Konzerninsolvenzrecht tritt in Kraft und soll die Bewältigung von Großpleiten erleichtern. In der Praxis gibt es jedoch Kritik an dem Reformprojekt.

Elf Jahre sind vergangen, seit das Bundesjustizministerium erstmals Experten über Regelungen zum Konzerninsolvenzrecht beraten ließ. Jetzt ist es soweit. Diesen Samstag tritt das „Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen“ in Kraft. Allein, die Hoffnung auf den Start in eine „bessere Sanierungskultur“, die sich das Bundesjustizministerium von der Reform erhofft, teilen nicht alle. Im Gegenteil: Experten sehen zwar einige Fortschritte, warnen aber davor, die neuen Regelungen könnten für zusätzliche Reibungs- und Zeitverluste sorgen, die Verfahrenskosten nach oben treiben und das so genannte Forum Shopping, den gezielten Wechsel zu einem vermeintlich wohlgesinnten Gericht, erleichtern.Dabei war die Grundidee durchaus überzeugend. Denn im deutschen Insolvenzrecht gab es bislang keine speziellen Regelungen für den Fall, dass eine ganze Unternehmensgruppe und nicht nur ein einzelnes Unternehmen in die Krise gerät. Für jede betroffene Firma eines Konzerns muss ein separates Insolvenzverfahren geführt werden, mit separaten Verwaltern und teils separaten Gerichtsständen. Das, so die Sorge, könnte eine einheitliche Rettung oder Abwicklung eines Konzerns erschweren - und so letztlich den Gläubigern schaden. Die in der Praxis häufig genutzte Variante, die Verfahren an einem Insolvenzgericht zu bündeln und de facto einen Hauptverwalter einzusetzen, waren zwar pragmatisch, aber nicht immer rechtssicher.Genau das sollte das neue Konzerninsolvenzrecht eigentlich durch klare Vorgaben ändern. Doch „statt eindeutiger Regeln finden sich im Gesetz zahlreiche auslegungsbedürftige und nur schwer handhabbare Formulierungen“, kritisiert Christoph Niering, Vorsitzender des Verbands der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID). „Das schafft Unsicherheiten in der Umsetzung.“

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