Zunehmend nutzen Kundinnen und Kunden auch bei kleineren Beträgen an der Ladenkasse die Karte, die vielfach noch "EC-Karte" genannt wird. Daher sinkt seit Jahren der Durchschnittsbetrag, der mit der Girocard beglichen wird. 2024 lag der Betrag mit 38,85 (Vorjahr: 40,69) Euro erstmals unter der 40-Euro-Marke.
Die gesamten Umsätze mit der Girocard summierten sich nach Angaben von Euro Kartensysteme im vergangenen Jahr auf 307 Milliarden Euro und lagen damit um knapp ein Prozent höher als vor Jahresfrist (304 Mrd Euro).
Weiterer Schub für kontaktloses Bezahlen
Vor allem das schnelle Bezahlen im Vorbeigehen, das während der Corona-Pandemie als besonders hygienisch beworben wurde, ist zunehmend beliebt: Fast neun von zehn Zahlungen mit der Girocard werden kontaktlos abgewickelt. Im Dezember erreichte der Anteil der kontaktlosen Zahlungen mit 86,8 (Vorjahr: 83,9) Prozent einen neuen Höchstwert.
"Während der Pandemie hat die mit dem Girokonto verbundene Debitkarte die Kontaktlosfunktion in die breite Masse gebracht - nicht zuletzt aufgrund ihrer hohen Verbreitung von rund 100 Millionen ausgegebenen Karten", bilanziert Euro Kartensysteme. Nach Einschätzung der Frankfurter Einrichtung ist das schnelle Bezahlen quasi im Vorbeigehen technisch an fast allen der inzwischen mehr als 1,2 Millionen Bezahlterminals im Einzelhandel hierzulande möglich.
Kontaktloses Bezahlen ist mit Girocards und Kreditkarten möglich, die einen sogenannten NFC-Chip besitzen. Außerdem kann mit einem Smartphone oder einer Smartwatch mit Diensten wie Apple (Apple Aktie)
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.