Unterricht in einer Schule (Symbolbild).
Mittwoch, 05.08.2020 05:24 von | Aufrufe: 317

Gesichtsvisiere erfüllen Maskenpflicht an NRW-Schulen nicht

Unterricht in einer Schule (Symbolbild). © skynesher / E+ / Getty Images

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Die neue Maskenpflicht im Unterricht in Nordrhein-Westfalen kann nur im Ausnahmefall mit Gesichtsvisieren erfüllt werden. Das hat das nordrhein-westfälische Schulministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf klargestellt. Der Infektionsschutz durch ein Visier - etwa aus Plexiglas - sei nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts nicht genauso sicher wie eine eng am Gesicht anliegende Mund-Nase-Bedeckung.

Der Verband Lehrer NRW hatte zuvor gefordert, die "drastische Maßnahme" einer sogar für den Unterricht geltenden Maskenpflicht an allen weiterführenden und berufsbildenden Schulen etwas abzumildern - etwa durch Gesichtsvisiere für Lehrer. Im Ausnahmefall sei das denkbar, erklärte das Schulministerium. "Visiere können bei Personen zum Einsatz kommen, bei denen das dauerhafte Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist." Vorrang habe zugunsten des Infektionsschutzes aber eindeutig die übliche Mund-Nase-Bedeckung.

Auch in mehreren anderen Bundesländern müssen Schüler und Lehrer im neuen Schuljahr eine Mund-Nase-Bedeckung tragen - allerdings nicht im Unterricht. In NRW gilt die Regelung erstmal bis Ende August./beg/DP/zb


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