Gerichte verhindern Hinrichtungen in Arkansas

Sonntag, 16.04.2017 09:10 von Handelsblatt - Aufrufe: 134

Die Proteste scheinen gewirkt zu haben. Gerichte im US-Bundesstaat Arkansas verhindern, dass dort innerhalb weniger Tage sieben Menschen hingerichtet werden. Deren Schicksal bleibt aber ungewiss.

Sieben Häftlinge in Todeszellen des US-Bundesstaats Arkansas müssen nicht mehr mit einer Hinrichtung in den nächsten Tagen rechnen. Ein Bezirksrichter untersagte am Freitag (Ortszeit) vorläufig den Gebrauch des Medikaments Vecuronium, das Teil der Giftmischung für die Exekutionen ist.

Geklagt hatte der Pharmahändler McKesson, der das Mittel für Muskelentspannung an den Bundesstaat verkauft hatte. McKesson (McKesson Aktie) machte geltend, getäuscht worden zu sein. Der Bundesstaat habe angegeben, das Medikament zu medizinischen Zwecken benutzen zu wollen, aber nicht für Hinrichtungen.

Am Samstag blockierte dann auch eine Bundesrichterin die Exekutionen. Sie bezog sich dabei auf generelle Klagen der betroffenen Häftlinge gegen die Hinrichtungsmethode: Sie hatten geltend gemacht, dass die Giftinjektionen eine „grausame und ungewöhnliche Strafe“ und damit verfassungswidrig seien.

Die Richterin befand, dass es eine „große Möglichkeit“ für den Erfolg der Klage gebe und setzte daher die Exekutionen aus. Zwei weitere geplante Hinrichtungen waren nach Medienberichten bereits zuvor von anderen Instanzen, darunter dem Obersten Gerichtshof des Staates, blockiert worden.

Arkansas wollte zuletzt von Ostermontag an binnen elf Tagen sieben Häftlinge hinrichten lassen. Als Grund für die Serie wurde angegeben, dass Ende des Monats das Haltbarkeitsdatum für noch vorhandene Dosen des Medikaments Midazolam ausläuft, das in dem Giftcocktails für die Exekutionen enthalten ist. Die Behörden äußerten die Sorge, keine neuen Dosen bekommen zu können.

Der Staat Arkansas hat Berufung gegen die Entscheidungen des Bezirksrichters und der Bundesrichterin eingelegt. Allerdings ist es fraglich, ob eine Klärung vor dem Midazolam-Verfallsdatum erfolgt.

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