Montag, 30.01.2023 18:32 von dpa-AFX | Aufrufe: 1381

Gericht verpasst Johnson & Johnson Dämpfer um krebsverdächtiges Babypuder

Ein Richterhammer (Symbolbild). pexels.com

NEW BRUNSWICK (dpa-AFX) - Der US-Pharma- und Konsumgüterkonzern Johnson & Johnson hat im Zusammenhang mit Gerichtsfällen rund um ein krebsverdächtiges Babypuder einen Dämpfer erhalten. So urteilte ein Bundesberufungsgericht, dass Johnson & Johnson für eine eigens dafür gegründete Gesellschaft keinen Gläubigerschutz nutzen kann, um die mehr als 40 000 Rechtsverfahren abzuwehren. Das teilte das Gericht am Montag mit. Damit dürfte sich Johnson & Johnson künftig wieder selbst gegen die Klagen verteidigen müssen. Die Aktie von Johnson & Johnson verlor im US-Handel zuletzte drei Prozent.

Johnson & Johnson hat bereits einige Klagen verloren, so muss der Konzern an eine Klägergruppe mehr als zwei Milliarden US-Dollar zahlen. Nach diesem Urteil hatte Johnson & Johnson eine neue Strategie initiiert, um die Klagen abzuwehren und gliederte die Rechtsfälle in eine eigens dafür gegründete Gesellschaft ohne operative Tätigkeit aus. Für diese wurde dann direkt danach Gläubigerschutz beantragt, um die Gerichtsverfahren zu blockieren, während gleichzeitig versucht wurde, Vergleiche zu verhandeln./nas/men/jha/

Werbung

Weiter aufwärts?

Kurzfristig positionieren in Johnson & Johnson
Ask: 0,77
Hebel: 18,43
mit starkem Hebel
Ask: 0,28
Hebel: 5,25
mit moderatem Hebel
UBS
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: UL3MT0,UH8ED8,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

152,65 $
+1,01%
Johnson & Johnson Chart

Mehr Nachrichten zur Johnson & Johnson Aktie kostenlos abonnieren

Werbung
E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptieren Sie die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.

Andere Nutzer interessierte auch dieser Artikel: