Gerangel um Nahles' Garantieverbot

Dienstag, 18.04.2017 11:23 von Handelsblatt - Aufrufe: 317

Arbeitsministerin Nahles will die Betriebsrente attraktiver machen und dafür die Mindestgarantien abschaffen. Doch die Versicherer laufen Sturm gegen die Pläne – mit wechselndem Erfolg. Ein Glaubenskrieg ist entbrannt.

Die Reform der Betriebsrenten ist das letzte wirklich große sozialpolitische Projekt der Großen Koalition. Damit will Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) die seit der Finanzkrise stagnierende zweite Säule der deutschen Altersversorgung stärken. Gelingen soll dies durch eine neue Form der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ohne die bisher verbindliche Haftung des Arbeitgebers und ohne Mindestgarantien, was die Höhe der Betriebsrente angeht. Ihr Name „Sozialpartnermodell“ soll Vertrauen erwecken.

Garantieverbot heißt hier das Zauberwort: Immer dann, wenn Tarifvertragsparteien sich auf die neue Form der bAV verständigen und ihre Umsetzung begleiten, soll dem Arbeitnehmer nur eine unverbindliche „Zielrente“ im Tausch für die einzuzahlenden Beiträge in Aussicht gestellt werden dürfen. Garantiert wird nur die Einzahlung der Beiträge (reine Beitragszusage). Damit entfällt automatisch die Arbeitgeberhaftung, und es kann mehr Geld in riskante Anlagen gesteckt werden. Das Versprechen lautet: höhere Renditen trotz Niedrigzins.

Doch genau dieses Garantieverbot ist in Gefahr, seit Andrea Nahles im vergangenen Jahr ihren Referentenentwurf auf den Weg brachte. Vor allem die Versicherungswirtschaft, bei der der Verkauf von Garantien bei Lebensversicherungen immer Kern des Geschäftsmodells war, läuft hinter den Kulissen Sturm dagegen.

Mit wechselndem Erfolg. Zuerst folgte die mächtige Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) dem Drängen des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV) und forderte in der Anhörung zum Referentenentwurf Ausnahmen vom Garantieverbot für die Direktversicherungen. Sie sind mit 7,9 Millionen Verträgen die häufigste und zumindest für den Vertrieb der Versicherer ertragreichste Form der bAV.

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