Ob jetzt Aktionäre, die damals aufgrund der falschen Lageberichtsangaben und falschen "Umsatzzahlen" die Staramba-Aktie gekauft haben, jetzt auf Schadensersatz klagen, ist der Redaktion nicht bekannt, auf jeden Fall:
"Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat erwartungsgemäß eine fehlerhafte Rechnungslegung für das Geschäftsjahr 2017 festgestellt. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Verstöße gegen anzuwendende Rechnungslegungsvorschriften im Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017:
1. Der Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 sei in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft: Die Darstellung und Analyse der Ertragslage sei nicht angemessen, der Risikobericht sei nicht vollständig und der für das Geschäftsjahr 2018 prognostizierte Umsatzbetrag von EUR 13 Mio. sei um mehr als 95 % zu hoch angegeben.
2. Die Werthaltigkeit des im Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2017 mit EUR 21,2 Mio. angesetzten - aus der Verschmelzung mit der STARAMBA GmbH im Jahr 2016 resultierenden - Geschäfts- oder Firmenwertes habe nicht nachgewiesen werden können.
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