Gebäudereiniger streiken bundesweit für Weihnachtsgeld

Montag, 19.11.2018 17:12 von Handelsblatt - Aufrufe: 186

Die meisten Tarifbeschäftigten in Deutschland erhalten dieser Tage ihr Weihnachtsgeld. Gebäudereiniger gehen hingegen in den meisten Fällen leer aus.

In vielen deutschen Büros und Werkhallen ist am Montag der Dreck liegen geblieben. Hunderte Gebäudereiniger beteiligten sich am ersten Warnstreik der IG Bauen-Agrar-Umwelt, die Verhandlungen um Weihnachtsgeld erzwingen will.

Laut Gewerkschaft versammelten sich die Beschäftigten unter anderem an den beiden größten deutschen Flughäfen in München und Frankfurt sowie an Industriebetrieben wie Volkswagen (VW Aktie) in Baunatal oder Thyssenkrupp (ThyssenKrupp Aktie) in Duisburg. Allein am Frankfurter Flughafen hätten am Morgen mehr als 200 Beschäftigte die Reinigungsmittel stehen gelassen und sich zu einer Demonstration aufgemacht, berichtete ein Sprecher. Im Laufe des Tages sollten zudem Krankenhäuser, Verwaltungen und Schulen bestreikt werden. Geplant waren Streiks in rund 150 Objekten.

Das Handwerk Gebäudereinigung mit rund 600.000 Beschäftigten ist eine von ganz wenigen Tarifbranchen, in denen kein Weihnachtsgeld gezahlt wird. Der Bundesinnungsverband lehnte die Forderung der IG BAU nach einer tariflichen Sonderzahlung erneut ab. Dabei verwiesen die Arbeitgeber auf bereits vereinbarte Lohnerhöhungen, die im Laufe des Jahres 2020 zu gleicher Bezahlung in den Tarifgebieten West und Ost führen sollen. „Das geforderte 13. Monatsgehalt wäre eine weitere Lohnerhöhung von 4,17 Prozent und ist kurz nach Verhandlung unserer Löhne bis 2020 zurzeit nicht umsetzbar“, erklärte Verbandsgeschäftsführer Johannes Bungart am Montag schriftlich.

„Die Beschäftigten in der Gebäudereinigung sind sauer. Sie wollen endlich die Anerkennung, die sie sich verdient haben und nicht länger als Arbeitnehmer zweiter Klasse behandelt werden“, erklärte hingegen IG-BAU-Bundesvorstandsmitglied und Verhandlungsführerin Ulrike Laux. Die Gewerkschaft verlangt für die Beschäftigten eine zusätzliche Zahlung von rund der Hälfte eines Monatslohns, bei längerer Betriebszugehörigkeit soll es bis zu 70 Prozent geben. Die vielen Teilzeitbeschäftigten sollten in gleicher Dimension nach ihrer tatsächlichen Arbeitszeit beteiligt werden.

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