Freitag,
20.07.2018 20:55
von
dpa-AFX
| Aufrufe: 328
'FT': GSK könnte Konsumbereich abspalten - Hampton sprach mit Investoren
Das Logo der zu Hilton gehörenden Hampton-Hotelkette.
pixabay.com
LONDON (dpa-AFX) - Der britische Konzern GlaxoSmithKline (GlaxoSmithKline Aktie) (GSK) könnte sich einem Pressebericht zufolge mittelfristig aufspalten. Verwaltungsratsvorsitzender Philip Hampton habe mit den größten Anteilseignern über die Trennung des Unternehmens in eine Pharma- und Impf-Sparte und einen Konsumgüterbereich gesprochen, berichtete die Financial Times am Freitagabend auf ihrer Internetseite unter Berufung auf mit den Überlegungen vertraute Personen. Ein solcher Schritt könne innerhalb von zwei bis drei Jahren vollzogen werden, hieß es weiter. Bisher hatte GSK sich gegen Abspaltungen ausgesprochen. Die im April auf den Vorstandsvorsitz gekommene Emma Walmsley könnte nun laut Investoren für eine neue Sicht des Konzerns sorgen.
Anleger zeigten sich in ersten Reaktion begeistert. Die in den USA gehandelten Hinterlegungsscheine von GSK sprangen zuletzt um dreieinhalb Prozent nach oben./he/bek
ARIVA.DE Börsen-Geflüster
Werbung
Kurzfristig positionieren in GSK Glaxo Smith Kline Plc. |
MD6HLA
| Ask: 3,46 | Hebel: 6,60 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
|
Morgan Stanley
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier:
MD6HLA,. Beachten Sie auch die
weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.
Werbung
Mehr Nachrichten zur GSK Glaxo Smith Kline Plc. Aktie kostenlos abonnieren
Vielen Dank, dass du dich für unseren Newsletter angemeldet hast. Du erhältst in Kürze eine E-Mail mit einem Aktivierungslink.
Hinweis:
ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen.
Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich
dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch
eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link
„Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für
diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.
Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News
08:55 - PR Newswire
08:54 - PR Newswire