Die Konzernzentrale von Fresenius in Bad Homburg.
Freitag, 14.04.2017 19:20 von | Aufrufe: 1030

Fresenius-Tochter geht gegen geplante Hinrichtungen in Arkansas vor

Die Konzernzentrale von Fresenius in Bad Homburg. © kontrast-fotodesign/iStock Unreleased / Getty Images Plus/Getty Images

WASHINGTON (dpa-AFX) - Eine US-Tochterfirma des deutschen Medizinkonzerns Fresenius (Fresenius Aktie) geht gegen eine im US-Bundesstaat Arkansas geplante Serie von Hinrichtungen vor. Zusammen mit dem Unternehmen West-Ward Pharmaceuticals schloss sich Fresenius Kabi USA einer Klage vor einem Bezirksgericht in Arkansas an, wie ein Firmensprecher am Freitag mitteilte. Zuvor hatten US-Medien darüber berichtet. Ziel ist es demnach, dass Arkansas Medikamente der Firmen nicht bei den geplanten Hinrichtungen verwenden darf.

Der Bundesstaat beabsichtige, das Medikament Kaliumchlorid bei den geplanten Hinrichtungen zu verwenden, als Teil eines Giftcocktails. Aus Sicht von Fresenius Kabi aber hat die zuständige Behörde in Arkansas das Mittel aus "nicht autorisierten Quellen" erworben. Fresenius Kabi widerspreche einer möglichen Verwendung des Mittels bei den Hinrichtungen in aller Form. Das Medikament sei zur Versorgung von Patienten entwickelt worden und nicht dazu, als Teil tödlicher Giftinjektionen eingesetzt zu werden. Fresenius habe auch einen Brief an Gouverneur Asa Hutchinson geschrieben, bisher aber keine Antwort bekommen.

Arkansas will ab Ostermontag binnen elf Tagen sieben Häftlinge hinrichten lassen. Der Grund dafür ist, dass Ende des Monats das Haltbarkeitsdatum für noch vorhandene Dosen des Medikaments Midazolam ausläuft, das ebenfalls Teil des Giftcocktails ist. Die geplante Welle von Hinrichtungen hatte massive Proteste ausgelöst. Bis zuletzt werden juristische Auseinandersetzungen vor Gericht erwartet.

Fresenius Kabi erklärte, gemeinsam mit den meisten großen US-amerikanischen und internationalen Pharmaherstellern Vertriebskontrollen in den USA eingerichtet zu haben. Damit solle sichergestellt werden, dass Produkte nicht für den Einsatz bei Hinrichtungen verkauft werden. In der EU gilt ein Exportverbot für Produkte, die für Hinrichtungen verwendet werden könnten./hoe/DP/he


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