Die Skyline von Frankfurt hinter der Innenstadt.
Donnerstag, 08.11.2018 21:33 von | Aufrufe: 430

Frankfurt beschließt Steuer auf Zweitwohnungen

Die Skyline von Frankfurt hinter der Innenstadt. ©pixabay.com

FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Stadt Frankfurt erlässt als letzte der größeren Städte eine Steuer auf Zweitwohnungen. Die Stadtverordnetenversammlung habe einstimmig der Einführung zugestimmt, teilte die Stadt am Donnerstag mit. Die Steuer soll vom 1. Januar 2019 an gelten und zehn Prozent der Nettokaltmiete betragen. In Kassel, Darmstadt und Wiesbaden müssen Inhaber von Zweitwohnungen schon länger zahlen - ebenso wie in vielen anderen Städten und Gemeinden im Land.

In Frankfurt trifft die Steuer rund 31 000 Menschen. Es soll aber auch Ausnahmen geben: Etwa für Pendler, die andernorts gemeinsam mit ihrem Ehe- oder Lebenspartner ihren Hauptwohnsitz haben./isa/DP/fba


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter aufwärts?

Kurzfristig positionieren in LEG Immobilien
HS2X9C
Ask: 0,99
Hebel: 20,25
mit starkem Hebel
Zum Produkt
HS06EP
Ask: 2,25
Hebel: 4,39
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
HSBC
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: HS2X9C,HS06EP,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

75,68
+1,20%
LEG Immobilien Chart
14,90
-0,67%
TLG Immobilien AG Chart
25,78
+1,66%
Vonovia SE Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur LEG Immobilien Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.