Luftballons mit FDP-Logo.
Dienstag, 07.07.2020 11:27 von | Aufrufe: 401

FDP: Maskenpflicht unter Umständen nicht mehr verhältnismäßig

Luftballons mit FDP-Logo. pixabay.com

BERLIN (dpa-AFX) - Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zu den coronabedingten strengen Auflagen im Kreis Gütersloh fordert die FDP im Bundestag ein Überprüfen aller Beschränkungen in Deutschland. Bundesregierung und Landesregierungen müssten alle Maßnahmen erneut auf ihre Verhältnismäßigkeit abklopfen, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Michael Theurer der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Das gelte auch für die Maskenpflicht.

"Das Urteil macht nochmals deutlich, dass alle Einschränkungen von Grundrechten verhältnismäßig und nachvollziehbar sein müssen", sagte Theurer. "Wo es regional über einen längeren Zeitraum gar kein akutes Infektionsgeschehen gibt, ist sogar der sehr geringfügige Eingriff einer Maskenpflicht nicht mehr verhältnismäßig."

Dagegen hatten die 16 Ländergesundheitsminister erst am Montag beschlossen, an der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in Geschäften sowie in Zügen und Bussen vorerst festzuhalten.

Das Gericht hatte am Montag die von der nordrhein-westfälischen Landesregierung nach dem Corona-Ausbruch beim Fleischverarbeiter Tönnies verfügten Einschränkungen im Kreis Gütersloh gekippt. Das zuständige Gesundheitsministerium hätte inzwischen eine differenziertere Regelung erlassen müssen, ein Lockdown für den ganzen Kreis sei nicht mehr verhältnismäßig, lautete die Begründung.

Theurer sagte, die Bundesregierung brauche eine Gesamtstrategie, die eine regionale Ausdifferenzierung aller Maßnahmen auf der Basis transparenter Kriterien ermögliche. "Das ist schon allein deshalb notwendig, weil sonst ständig Maßnahmen von den Gerichten gekippt werden und die Bevölkerung zunehmend verunsichert wird, was denn nun gilt."/sk/DP/mis


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