Wissenschaftler bei der Arbeit in einem medizinischen Labor (Symbolbild).
Dienstag, 06.06.2017 12:21 von | Aufrufe: 182

Evotec-Aktie mit Kursverlusten

Wissenschaftler bei der Arbeit in einem medizinischen Labor (Symbolbild). © SolStock / E+ / Getty Images http://www.gettyimages.de

Im deutschen Wertpapierhandel liegt die Aktie von Evotec aktuell im Minus. Der jüngste Kurs betrug 12,66 Euro.

Ein Kursverlust von 1,56 Prozent steht gegenwärtig für die Evotec-Aktie zu Buche. Das Papier verbilligte sich um 20 Cent. Gegenwärtig zahlen private und institutionelle Anleger an der Börse für das Wertpapier 12,66 Euro. Ein neues Allzeittief müssen Inhaber von der Aktie von Evotec noch nicht fürchten: Den bisherigen Tiefststand von 54 Cent erreichte die Aktie am 24. Juni 2016.

Die Evotec AG zählt zu den weltweit führenden Wirkstoffforschungs- und-entwicklungsunternehmen. Die Firma ist auf Neurowissenschaften, Schmerz, Stoffwechsel- und Entzündungskrankheiten sowie Onkologie spezialisiert. Das Kerngeschäft bildet die Wirkstoffforschung, die in Kooperation mit Partnerunternehmen aus der Pharma- und Biotechnologieindustrie realisiert wird. Im vergangenen Geschäftsjahr erwirtschaftete Evotec unter dem Strich einen Gewinn von 27,5 Mio. Euro. Der Umsatz belief sich auf 165 Mio. Euro. Neueste Geschäftszahlen will Evotec am 14. Juni 2017 bekannt geben.

Der Anteilsschein von Evotec wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.

Die Privatbank Berenberg hat das Kursziel für Evotec von 9,50 auf 13,00 Euro angehoben, die Aktie nach zuletzt starkem Kurszuwachs aber von "Buy" auf "Hold" abgestuft. Die Papiere des Biotech-Unternehmens seien auf gegenwärtigem Kursniveau fair bewertet, schrieb Analystin Klara Fernandes in einer Studie vom Dienstag. Das Aufwärtspotenzial sei nun weniger attraktiv, die gute Stimmung gegenüber der Aktie dürfte aber angesichts weiterer Fortschritte in der Pipeline anhalten.

Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base und Aktienanalysen von dpa-AFX standardisiert erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.


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