Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild).
Mittwoch, 12.06.2019 08:10 von | Aufrufe: 927

EuGH entscheidet in Gmail-Streit von Google und Netzagentur

Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild). ©unsplash.com

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Eine Entscheidung des EU-Gerichtshofs am Donnerstag könnte dazu führen, dass Anbieter von Webmail-Diensten wie Googles Gmail in Deutschland Überwachungs-Schnittstellen für Behörden einrichten müssen. Das EuGH in Luxemburg soll die Frage beantworten, ob Gmail ein Telekommunikationsdienst im Sinne des deutschen Telekommunikationsgesetzes ist. Diese Auslegung will seit Jahren die Bundesnetzagentur durchsetzen, Google (Alphabet A Aktie) wehrt sich dagegen.

Die Netzagentur will bereits seit 2012 erreichen, dass Google Gmail bei ihr als Telekommunikationsdienst anmeldet. Damit einher gingen Verpflichtungen beim Datenschutz sowie der "öffentlichen Sicherheit"

- sprich: Schnittstellen für den Datenzugriff von Ermittlungsbehörden

in gesetzlich geregelten Fällen.

Ausgangspunkt für die Entscheidung ist die Definition eines Telekommunikationsdienstes in einer EU-Richtlinie und dem darauf basierenden deutschen Gesetz. Demnach sind Telekommunikationsdienste in der Regel gegen Entgelt erbrachte Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen.

Google argumentiert, man biete den Kunden keine Internetzugänge an, betreibe die Netze nicht, vermittele den Nutzern keinen Zugang dazu und kontrolliere nicht die Datenübertragung.

Die EU-Richter wurden vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen eingeschaltet, um zu klären, ob auch internetbasierte E-Mail-Dienste, die über das offene Internet laufen, als Übertragung von Signalen über elektronische Kommunikationsnetze von der Richtlinie erfasst werden. Außerdem soll die Frage beantwortet werden, wie das Merkmal "gewöhnlich gegen Entgelt erbracht" auszulegen ist. Gmail ist in der Grundversion kostenlos.

In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln die Klage von Google gegen die Bescheide der Netzagentur abgewiesen. Im Berufungsverfahren rief das OVG im vergangenen Jahr das EuGH an.

Netzagentur-Chef Jochen Homann hatte bereits deutlich gemacht, dass es hier nicht nur um Gmail, sondern auch die grundsätzliche Regulierung von Webdiensten geht. Die Abgrenzung zwischen traditionellen Telekommunikationsdiensten Grenzen verschwimme zunehmend, sagte Homann etwa im vergangenen Jahr der "Financial Times" und nannte dabei neben Gmail explizit den Chatdienst WhatsApp. "Viele Nutzer können überhaupt keinen Unterschied erkennen." Es könne nicht richtig sein, dass Anbieter traditioneller Telekom-Dienste Regulierungsvorgaben einhalten müssten, während das für Firmen, die vergleichbare Dienste über das Web bereitstellen, nicht gelte.


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter abwärts?

Kurzfristig positionieren in Alphabet C
VM7XSB
Ask: 2,79
Hebel: 4,26
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
Vontobel
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: VM7XSB,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

154,67 $
-3,99%
Alphabet C Chart
21,56
-0,96%
Deutsche Telekom Chart
26,70
-0,89%
Freenet AG Chart
426,16 $
-13,7%
Meta Platforms Inc. Chart
21,82
-2,15%
United Internet AG Chart

WhatsApp wird von vielen Nutzern als SMS-Alternative genutzt. Der zu Facebook (Facebook Aktie) gehörende Dienst ist verschlüsselt und nicht für die Sicherheitsbehörden zugänglich, da selbst WhatsApp den Inhalt nicht sieht. Auf herkömmliche SMS haben die Behörden mit richterlichem Beschluss dagegen einen Zugriff. Die Telekommunikations-Anbieter mussten dafür Schnittstellen in ihrer Infrastruktur einrichten./so/DP/mis

Werbung

Mehr Nachrichten zur United Internet Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.