Die Flagge der Europäischen Union.
Dienstag, 19.11.2019 17:05 von | Aufrufe: 423

EU-Wettbewerbshüter nehmen Metallo-Aurubis-Übernahme ins Visier

Die Flagge der Europäischen Union. pixabay.com

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU-Wettbewerbshüter nehmen die geplante Übernahme der belgisch-spanischen Metallo-Gruppe durch den Hamburger Kupferkonzern Aurubis (Aurubis Aktie) vertieft unter die Lupe. Wegen Wettbewerbsbedenken werde eine eingehende Untersuchung eingeleitet, teilte die EU-Kommission am Dienstag in Brüssel mit. Durch die Übernahme könne der Wettbewerb beim Ankauf von Kupferschrott beeinträchtigt werden, hieß es.

"Die Nachfrage nach Kupfer dürfte steigen, unter anderem aufgrund der wachsenden Bedeutung von Elektroautos", sagte die zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager. "Eine gut funktionierende, wettbewerbsfähige Kupfer-Recycling-Industrie spielt eine zentrale Rolle bei der Deckung des künftigen Bedarfs der europäischen Industrie und der Begrenzung der Umweltauswirkungen."

Die Kommission werde den Zusammenschluss der beiden führenden Kupfer-Aufarbeitungs-Unternehmen sorgfältig prüfen, sagte Vestager weiter. Die Wettbewerbshüter haben dafür 90 Arbeitstage Zeit - bis zum 3. April 2020.

Aurubis will Metallo für 380 Millionen Euro übernehmen, um sich breiter aufzustellen. Die Hamburger hatten im dritten Quartal einen deutlichen Gewinneinbruch verzeichnet. Grund war unter anderem die lahmende Weltwirtschaft./asa/DP/nas


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

72,30
-1,16%
Aurubis AG Realtime-Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Aurubis Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News